Personenbeförderung
Entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegt dem Personenbeförderungsgesetz und bedarf einer Genehmigung.
Gewerbliche Personenbeförderungen können als Linien- oder Gelegenheitsverkehr durchgeführt werden.
Linienverkehr
Darunter fallen nicht nur der Linienbusverkehr, sondern auch Bürgerbusse oder Sonderformen des Linienverkehrs (z.B. Beförderung von Theaterbesuchern oder Marktfahrten).
Für die Genehmigung von Linienverkehren, die in Verkehrsverbünden oder grenzüberschreitend fahren, ist das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig.
Linienverkehre im Landkreis Esslingen, die nicht in den Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) einbezogen sind, werden vom Bereich ÖPNV des Landratsamtes bearbeitet.
Darunter fallen in der Regel Bürgerbusse oder Sonderformen des Linienverkehrs. Das Antragsformular (665,3 KB) ist hier abrufbar.
Gelegenheitsverkehr
Der Bereich Gelegenheitsverkehr ist dem Straßenverkehrsamt zugeordnet.
Formen des Gelegenheitsverkehrs sind der Verkehr mit Taxen und Mietwagen sowie der Reisebusverkehr.