Nahverkehrsplanung
Der Landkreis Esslingen ist nach § 11 des ÖPNV-Gesetzes als Aufgabenträger für den Busverkehr im Landkreis dazu verpflichtet, im Sinne der Sicherung und Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs einen Nahverkehrsplan aufzustellen. Dieser stellt die öffentlichen Verkehrsinteressen und Bedürfnisse dar und bildet den Rahmen für die künftige Entwicklung des ÖPNV im Landkreis.
Der Nahverkehrsplan für den Landkreis Esslingen wurde im November 1999 vom Kreistag beschlossen und am 09. Oktober 2008 mit der Verabschiedung im Kreistag erstmals fortgeschrieben. Die zweite Fortschreibung wurde im Laufe des Jahres 2014 mit den Kommunen, Busunternehmen und Kreisgremien diskutiert, beraten und schließlich am 11. Dezember 2014 verabschiedet. Zwischenzeitlich wurde der Nahverkehrsplan bereits zweimal teilfortgeschrieben. Die Fortschreibungen bestätigen den hohen Standard des ÖPNV im Landkreis und formulieren als vorrangiges Ziel, das gute Verkehrsangebot zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Im Rahmen der Auftaktveranstaltung zur 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplans am 23. Januar 2020 wurden den Kreisrätinnen und Kreisräten die wesentlichen Inhalte des neuen Nahverkehrsplans sowie das Fortschreibungsverfahren vorgestellt. Dort geäußerte Wünsche und Anregungen wurden geprüft und, sofern diese in den Nahverkehrsplan gehörten, berücksichtigt. Schließlich hat der Kreistag die 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplans am 16. Dezember 2021 beschlossen.
Unter dem folgenden Link ist die 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplans abrufbar: 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Landkreises Esslingen.