Internetbasierte Zulassung
Bitte beachten Sie, dass die Zustellung Ihrer iKfz-Unterlagen aufgrund der Schließtage des Landratsamts frühstens ab dem 30.12.2024 erfolgen wird.
- Link zum Bundesministerium für Digitales und Verkehr - Informations-Link zur internetbasierten Zulassung
Sie können Ihr Fahrzeug ohne Besuch der Zulassungsbehörde online außer Betrieb setzen, oder auf den gleichen Halter wieder zulassen, wenn Sie...
- Ihr Fahrzeug nach dem 01.01.2015 zugelassen worden ist, und somit die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und die Siegelplaketten auf den Kennzeichenschildern bereits mit einem Sicherheitscode versehen sind
- einen Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Android-Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)
Sie können ein Neufahrzeug zulassen, ein Gebrauchtfahrzeug das innerhalb und außerhalb mit oder ohne Halterwechsel zugelassen ist oder war, online umschreiben oder nach Umzug die Adresse ändern, wenn
- Ihr Fahrzeug nach dem 01.01.2018 zugelassen worden ist und somit die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und Teil 2 und die Siegelplaketten auf den Kennzeichenschildern mit einem Sicherheitscode versehen sind
- bei Neuzulassung die Zulassungsbescheinigung Teil 2 mit einem Sicherheitscode ausgestattet ist
- ein neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Android-Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de) vorhanden ist.
Sofern erforderlich werden Ihnen die Fahrzeugpapiere und die Siegelplaketten zugeschickt.
Bis zum Empfang der Zulassungsbescheinigung, längstens jedoch für die Dauer von zehn Tagen nach Abruf des Zulassungsbescheids, genügt das Mitführen und die Aushändigung des Bescheids.