Altenhilfeplanung
Der Landkreis Esslingen gibt seit 1970 eine Altenhilfeplanung heraus und gestaltet das Hilfesystem für eine leistungsstarke Infrastruktur aktiv mit.
Die aktuelle „integrierte Sozialplanung Lebenswelten älterer Menschen“ ist im Dezember 2020 erschienen und formuliert zahlreiche Handlungsempfehlungen für ein gutes Älterwerden im Landkreis Esslingen. Die rechtlichen Grundlagen zur Altenhilfeplanung finden sich in den § 8 SGB XI und § 71. Abs. 1 SGB XII.
Aufgaben
- Altenhilfefachberatung
- Integrierte Sozialplanung Schwerpunkt Altenhilfe und Pflege
- Pflegeinfrastrukturplanung, Versorgung und Teilhabe älterer Menschen
- Weiterentwicklung von Handlungsrahmen für den Landkreis im Politikfeld Pflege und Altenhilfe
- Entwicklung von innovativen Maßnahmen im Vor- u. Umfeld der Pflege und Altenhilfe.
- Beratung und Unterstützung von Institutionen und Kommunen
- Unterstützung kommunaler Altenhilfekonzepte
- Moderation und Beratung von Altenhilfe-Netzwerken
- Vertretung des Landkreises in kommunalen Altenhilfe-Gremien
- Geschäftsführung des Kreispflegeausschusses und der Pflegestützpunkte
- Fachberatung von Institutionen, Kommunen, Seniorenräten und neuen Initiativen
- Lebensraum Quartier
- Koordinierungsstelle Pflegeberufe
Informationsmaterial
Integrierte Sozialplanung für Ältere Menschen (10,724 MB)