Unterhaltsvorschuss
Alleinerziehende Mütter und Väter können für ihre minderjährigen Kinder Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz beantragen.
Ein Kind kann Unterhaltsvorschuss unter anderem dann erhalten, wenn es
- das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
- bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt,
- nicht mit dem anderen (barunterhaltspflichtigen) Elternteil in einem Haushalt lebt,
- von dem anderen Elternteil keinen, zu wenig oder nicht regelmäßig Unterhalt bekommt.
Nach Vollendung des 12. Lebensjahres kann der Anspruch darüber hinaus davon abhängen, ob das Kind und/oder der alleinerziehende Elternteil Leistungen des Jobcenters beziehen und wie hoch deren Einkommen ist.
Unterhaltsvorschusskasse
Das Antragsformular sowie das Merkblatt mit wichtigen Informationen zum Unterhaltsvorschussgesetz können Sie hier abrufen:
- Antrag (199,6 KB) auf Unterhaltsvorschuss nach dem UVG
- Merkblatt (118,8 KB) zum Unterhaltsvorschussgesetz
- Informationsblatt zum Datenschutz (23,1 KB)