Aufgaben der Betreuungsbehörde

Auswahl eines geeigneten und bereiten Betreuers (z. B. ehrenamtlich Tätige aus dem Verwandten- oder Bekanntenkreis oder dem Betreuungsverein oder hauptberuflich tätige Berufsbetreuer) und Vorschlag dieser Person beim Vormundschaftsgericht (Notariat) zur Bestellung.

  • Unterstützung und Beratung der bestellten Betreuer bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben
  • Organisation eines ausreichenden Fortbildungsangebots für Berufsbetreuer
  • Förderung von Betreuungsvereinen und die dazugehörende Koordination
  • Unterstützung des Betreuungsgerichts bei der Ermittlung von Sachverhalten und im Einzelfall Anregung einer Betreuung
  • Mitwirkung bei der Durchführung einer gerichtlich angeordneten, zwangsweisen Unterbringung des Betreuten auf Wunsch des Betreuers
  • Moderation der Arbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten:
    Ein Zusammenschluss aus Vertretern der Vormundschaftsgerichte, der Betreuungsbehörde, dem Klinikum, dem Gesundheitsamt, Sozialdiensten, Betreuungsverein und dem Forum stationäre Altenhilfe
  • Beglaubigung von Unterschriften in Vorsorgevollmachten

Amtsleiterin

Amtsleiterin Regina Lutz

Regina Lutz

Telefon 0711 3902-48310
Telefax 0711 3902-58031
Kontakt

Kontaktpersonen der einzelnen Aufgabengebiete

sind hier genannt....

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