Aufgaben der Betreuungsbehörde
Auswahl eines geeigneten und bereiten Betreuers (z. B. ehrenamtlich Tätige aus dem Verwandten- oder Bekanntenkreis oder dem Betreuungsverein oder hauptberuflich tätige Berufsbetreuer) und Vorschlag dieser Person beim Vormundschaftsgericht (Notariat) zur Bestellung.
- Unterstützung und Beratung der bestellten Betreuer bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben
- Organisation eines ausreichenden Fortbildungsangebots für Berufsbetreuer
- Förderung von Betreuungsvereinen und die dazugehörende Koordination
- Unterstützung des Betreuungsgerichts bei der Ermittlung von Sachverhalten und im Einzelfall Anregung einer Betreuung
- Mitwirkung bei der Durchführung einer gerichtlich angeordneten, zwangsweisen Unterbringung des Betreuten auf Wunsch des Betreuers
- Moderation der Arbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten:
Ein Zusammenschluss aus Vertretern der Vormundschaftsgerichte, der Betreuungsbehörde, dem Klinikum, dem Gesundheitsamt, Sozialdiensten, Betreuungsverein und dem Forum stationäre Altenhilfe - Beglaubigung von Unterschriften in Vorsorgevollmachten