Führerschein auf Probe
Art |
Maßnahmen |
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1.Stufe |
Eine Auffälligkeit -> ein schwerwiegender oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße(Die Einteilung der entsprechenden Verstöße in schwerwiegend und weniger schwerwiegend ist in der Anlage 12 zu §34Fahrerlaubnisverordnung aufgeführt)Informationen auch unter www.KBA.de |
Aufbauseminar¹) (bei Delikten mit Alkohol oder Drogen =besonderes Aufbauseminar ²) und Verlängerung der Probezeit auf insgesamt 4 Jahre |
2.Stufe |
Eine erneute Auffälligkeit -> nach Besuch des Aufbauseminarsein schwerwiegender oderzwei weniger schwerwiegendeVerstöße |
Verwarnung durch die Fahrerlaubnisbehörde, sowie Empfehlung innerhalb von 1) Monaten freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. |
3.Stufe |
Eine erneute Auffälligkeit -> nach der Verwarnung ein schwerwiegender oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße |
Entziehung der Fahrerlaubnis für mindestens 3 Monate Antrag auf Neuerteilung auf dem zuständigen Meldeamt |
4. Stufe |
Eine erneute Auffälligkeit -> innerhalb der Restprobezeit nach Neuerteilung der Fahrerlaubnis |
Medizinisch - Psychologisches Gutachten wird angeordnet |
Die Fahrerlaubnisbehörde kann darüber hinaus zu jedem Zeitpunkt bei Verdacht auf charakterliche Nichteignung eine Eignungsüberprüfung (MPU) anordnen! |
1) Aufbauseminar
in einer dafür zugelassenen Fahrschule:
Das Aufbauseminar ist in einer Gruppe von mindestens 6 bis höchstens 12 Teilnehmern durchzuführen. Es besteht aus 4 Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer in einem Zeitraum zwischen zwei und vier Wochen. Zusätzlich ist zwischen der ersten und der zweiten Sitzung eine Fahrprobe durchzuführen. Eine erneute Führerscheinprüfung ist nicht erforderlich.
2) Besonderes Aufbauseminar
(bei einer Alkohol - oder Drogenauffälligkeit):
Das besondere Aufbauseminar ist in einer Gruppe von mindestens 6 bis höchstens 12 Teilnehmern durchzuführen. Es besteht aus einem Vorgespräch und 3 Sitzungen von jeweils 180 Minuten Dauer in einem Zeitraum zwischen zwei und vier Wochen, sowie der Anfertigung von Kursaufgaben. Eine erneute Führerscheinprüfung ist nicht erforderlich.
Die besonderen Aufbauseminare werden von dafür anerkannten Beratungs/-Schulungsstellen durchgeführt.