Fahrerlaubnis
Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen ab 19.01.2013
Was möchten Sie?
Erteilung einer Fahrerlaubnis
Der Antrag ist persönlich über das zuständige Bürgermeisteramt zu stellen
Die Erteilung einer Fahrerlaubnis kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse vorgeschriebene Mindestalter beantragt werden.
Bitte nützen Sie diese lange Vorlaufzeit.
Antragsformular (314,6 KiB)
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis (beim Bürgermeisteramt erhältlich)
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 biometrisches Lichtbild (§ 5 PassV) in der Größe von 35 x 45 mm, im Hochformat, ohne Rand
Erteilung einer Fahrerlaubnis für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T:
- Nachweis Ausbildung in Erster Hilfe (unbefristet gültig)
- Sehtestbescheinigung (Bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
Erteilung einer Fahrerlaubnis für die Klassen C, C1, C, CE:
- Nachweis Ausbildung in Erster Hilfe (unbefristet gültig)
- Bescheinigung über eine allgemeinärztliche Untersuchung nach § 11 Abs. 9, Anlage 5 Nr. 1 Fahrerlaubnisverordnung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder ggf. ein Zeugnis des Augenarztes nach § 12, Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
Erteilung einer Fahrerlaubnis für die Klassen D1, D1E, D, DE:
- Führungszeugnis (die Beantragung wird bei Abgabe des Antrags vom Bürgermeisteramt veranlasst (hier fallen Gebühren in Höhe von 13 € an).
- Nachweis Ausbildung in Erster Hilfe (unbefristet gültig)
- Bescheinigung über eine allgemeinärztliche Untersuchung nach § 11 Abs. 9, Anlage 5 Nr. 1 Fahrerlaubnisverordnung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder ggf. ein Zeugnis des Augenarztes nach § 12, Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- Gutachten über die besonderen Anforderungen hinsichtlich der Belastbarkeit, Orientierung, Konzentration, Aufmerksamkeit und Reaktion gemäß § 11, Absatz 9, Anlage 5 Nr. 2 Fahrerlaubnisverordnung (bei Antragstellung nicht
älter als 1 Jahr) (Diese Gutachten werden von betriebs- und arbeitsmedizinischen Diensten als auch von amtlich anerkannten Begutachtungsstellen erstellt).
Gebühren
- Ersterteilung Klassen AM, L und T 38,80 €
- Ersterteilung alle anderen Klassen: 39,60 €
- Erweiterung: 38,80 € (Hinzu kommen die anfallenden Gebühren beim Bürgermeisteramt in Höhe von 5,10 €)
Verlängerung einer Fahrerlaubnis
Verlängerung Fahrerlaubnis Klassen C1,C1E, CE-79 (alte Klasse 3) C, CE:
Antragsformular (221,5 KiB)
Der Antrag ist persönlich bei der Führerscheinstelle zu stellen und zu unterschreiben.
Die Verlängerung einer Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate vor Ablauf ihrer Geltungsdauer beantragt werden.
Bitte nutzen Sie diese lange Vorlaufzeit.
Grundlage der Bemessung der verlängerten Fahrerlaubnis bleibt das Datum des Tages, an dem die zu verlängernde Fahrerlaubnis endet.
Hinweis: Sie können Ihren Antrag aber auch über die Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes zur Bestätigung der persönlichen Daten einreichen. Antragsformulare liegen in Ihrer Gemeinde vor.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 biometrisches Lichtbild (§ 5 PassV) in der Größe von 35 x 45 mm, im Hochformat, ohne Rand
- Bescheinigung über eine allgemeinärztliche Untersuchung nach § 11 Abs. 9, Anlage 5 Nr. 1 Fahrerlaubnisverordnung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder ggf. ein Zeugnis des Augenarztes nach § 12, Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- Gebühr: 38,80 € (hinzu kommen die anfallenden Gebühren beim Bürgermeisteramt oder Landratsamt in Höhe von 5,10 €)
- Führerschein
Verlängerung Fahrerlaubnis Klassen D1, D1E, D, DE :
Antragsformular (314,6 KiB)
Der Antrag ist persönlich über das zuständige Bürgermeisteramt zu stellen - von dort wird auch die Einholung des Führungszeugnisses veranlasst.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnis (beim Bürgermeisteramt erhältlich)
- 1 biometrisches Lichtbild (§ 5 PasswV) in der Größe von 35 x 45 mm, im Hochformat, ohne Rand
- Bescheinigung über eine allgemeinärztliche Untersuchung nach § 11 Abs. 9, Anlage 5 Nr. 1 der Fahrerlaubnisverordnung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder ggf. ein Zeugnis des Augenarztes nach § 12, Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (bei Antragsstellung nicht älter als 2 Jahre)
- Nur bei Verlängerung ab dem 50. Lebensjahr: Gutachten über die besonderen Anforderungen hinsichtlich der Belastbarkeit, Orientierung, Konzentration, Aufmerksamkeit und Reaktion gemäß § 11, Absatz 9, Anlage 5 Nr. 2
Fahrerlaubnisverordnung (bei Antragsstellung nicht älter als 1 Jahr) (Diese Gutachten werden von betriebs- und arbeitsmedizinischen Diensten als auch von amtlich anerkannten Begutachtungsstellen erstellt). - Gebühr 38,80 € (Hinzu kommen die beim Bürgermeisteramt anfallenden Gebühren in Höhe von 18,10 €)
Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug
Der Antrag kann 6 Monate vor Ablauf der festgesetzten Sperrfrist gestellt werden.
Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis (auch beim Bürgermeisteramt erhältlich) - Antragsformular (314,6 KiB)
Der Antrag ist persönlich über das zuständige Bürgermeisteramt zu stellen - von dort wird auch die Einholung des Führungszeugnisses veranlasst.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 biometrisches Lichtbild (§ 5 PassV) in der Größe von 35 x 45 mm, im Hochformat,ohne Rand
- Gebühr 146,30 € (Hinzu kommen die beim Bürgermeisteramt anfallenden Gebühren in Höhe von 18,10 €)
Erteilung einer Fahrerlaubnis für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T:
- Nachweis Ausbildung in Erster Hilfe (unbefristet gültig)
- Sehtestbescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
Erteilung einer Fahrerlaubnis für die Klassen C, C1, C, CE,D1, D1E, D, DE:
- Nachweis Ausbildung in Erster Hilfe (unbefristet gültig)
- Bescheinigung über eine allgemeinärztliche Untersuchung nach § 11 Abs. 9, Anlage 5 Nr. 1 Fahrerlaubnisverordnung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder ggf. ein Zeugnis des Augenarztes nach § 12, Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
Zusätzlich bei den Klassen D1, D1E, D, DE:
- Gutachten über die besonderen Anforderungen hinsichtlich der Belastbarkeit, Orientierung, Konzentration, Aufmerksamkeit und Reaktion gemäß § 11, Absatz 9, Anlage 5 Nr. 2 Fahrerlaubnisverordnung (Bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
(Diese Gutachten werden von betriebs- und arbeitsmedizinischen Diensten als auch von amtlich anerkannten Begutachtungsstellen erstellt).
Entscheidung über die Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis
Vor der Entscheidung über den Antrag müssen die erforderlichen Erhebungen über die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen durchgeführt werden.
Eignungsbedenken liegen z. B. vor:
- nach einer erstmaligen Trunkenheitsfahrt bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr
- bei wiederholten Zuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr
- wenn die Fahrerlaubnis wiederholt entzogen wurde
- falls die Fahrerlaubnis entzogen worden war, weil Sie wiederholt oder erheblich gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen haben
- bei Anhaltspunkten für ein hohes Aggressionspotenzial
- bei Drogenbesitz oder bei Drogenkonsum, der Zweifel an der Fahreignung auslöst
- bei Bedenken an der Gewähr für die besondere Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen
In diesen Fällen wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung verlangt.
Falls das bei der verkehrsmedizinisch-psychologischen Untersuchung erstellte Gutachten zu einem negativen Ergebnis kommt, müssen Sie mit der Ablehnung Ihres Antrags rechnen.
Nutzung der Sperrfrist
Falls Sie in der oben beschriebenen Weise aufgefallen sind und wenn Sie die Zeit nutzen wollen, empfehlen wir Ihnen, zuvor Ihr Alkohol-/Drogenproblem mit fachkundiger Hilfe aufzuarbeiten.
Fachkundige Hilfe finden Sie:
- bei den Psychosozialen Beratungsstellen
Suchtberatung
Jugend- und Drogenberatung - bei allen Fachpsychologen für Verkehrspsychologie
- sowie bei den Beratungsstellen, die Kursangebote für alkohol- und verhaltensauffällige Verkehrsteilnehmer anbieten.
Umfangreiche Informationen, Hinweise und Tipps rund um das Thema MPU finden Sie auch auf der Internetseite der BASt (Bundesanstalt für Straßenwesen).
Welche neuen Fahrerlaubnisklassen erhalte ich bei der Neuerteilung?
Im Neuerteilungsverfahren kann in der Regel die Fahrerlaubnis im Umfang der bisherigen Berechtigung beantragt werden, jedoch nur in den seit dem 01.01.1999 geltenden neuen Fahrerlaubnisklassen.
Die Sachbearbeitung der Neuerteilung erfolgt ausschließlich bei der Führerscheinbehörde in Plochingen
Telefonische Auskünfte werden erteilt unter der Rufnummer
Buchstaben A - F |
0711 3902-42259 |
Buchstaben G - L |
0711 3902-41198 |
Buchstaben Q - X |
0711 3902-41746 |
Buchstaben M - P, Y, Z |
0711 3902-44960 |
Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
Für Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedsstaat der EU/EWR
Führerscheininhaber aus EU/EWR-Staaten, die in Deutschland leben, können mit ihrer ausländischen Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik fahren. Sofern die ausländischen Fahrerlaubnis befristet erteilt wurde, greift die Fahrerlaubnis nur bis zum Ablauf der Befristung.
Die Umschreibung der Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich. Voraussetzung ist, dass die Fahrerlaubnis im Heimatland rechtmäßig erworben wurde. (Kein Urlaubsführerschein!)
Der Antrag ist beim Bürgermeisteramt des Wohnorts zu stellen.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis (auch beim Bürgermeisteramt erhältlich) Antragsformular (314,6 KiB)
- Ausweis oder Reisepass
- 1 biometrisches Lichtbild (§ 5 PassV) in der Größe von 35 x 45 mm, im Hochformat, ohne Rand
- ausländischer Führerschein - Gebühr: 31,20 € (Hinzu kommen die beim Bürgermeisteramt anfallenden Gebühren in Höhe von 5,10 €)
Nach Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis muss der ausländische Führerschein abgegeben werden.
Für Inhaber einer Fahrerlaubnis außerhalb der EU-/EWR-Staaten
Fahrerlaubnisinhaber aus Nicht EU-/EWR-Staaten sind 6 Monate lang nach der Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland berechtigt, Fahrzeuge mit ihrem ausländischen Führerschein zu führen, sofern die ausländische Fahrerlaubnis rechtmäßig erworben wurde und gültig ist. Danach ist die ausländische Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis umzuschreiben.
Der Antrag ist beim Bürgermeisteramt des Wohnorts zu stellen.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis (auch beim Bürgermeisteramt erhältlich) - Antragsformular (314,6 KiB)
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 biometrisches Lichtbild (§ 5 PassV) in der Größe von 35 x 45 mm, im Hochformat, ohne Rand
- ausländischer Führerschein (mit Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers oder des ADAC)
- Nachweis Ausbildung in Erster Hilfe (unbefristet gültig)
- Sehtestbescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- Gebühr: 38,80 € (Hinzu kommen die beim Bürgermeisteramt anfallenden Gebühren in Höhe von 5,10 €)
Falls Sie Inhaber der Klassen C/D sind, werden ggf. weitere Nachweise erforderlich. Falls eine prüfungsfreie Erteilung möglich ist, entfällt für manche Länder die Vorlage des Sehtestes und der Teilnahmebescheinigung über die Ausbildung in Erster Hilfe.
Bei Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis muss der ausländische Führerschein abgegeben werden.
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Der Antrag ist über das Bürgermeisteramt Ihrer Wohnortgemeinde zu stellen. Von dort wird auch die Einholung des Führungszeugnisses veranlasst.
Für das Führen von
- Taxen, Mietwagen
- Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerblichen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen
ist eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich. Die Fahrerlaubnis wird befristet für höchstens 5 Jahre erteilt. Mindestalter 21 Jahre.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis (auch beim Bürgermeisteramt erhältlich) Antragsformular (314,6 KiB)
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über die nach § 6 Fahrerlaubnisverordnung erforderliche EU- oder EWR-Fahrerlaubnis (Kopie)
- Bescheinigung über eine allgemeinärztliche Untersuchung nach § 11 Abs. 9, Anlage 5 Nr. 1 Fahrerlaubnisverordnung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder ggf. ein Zeugnis des Augenarztes nach § 12, Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- Gutachten über die besonderen Anforderungen hinsichtlich der Belastbarkeit, Orientierung, Konzentration, Aufmerksamkeit und Reaktion gemäß § 11, Absatz 9, Anlage 5 Nr. 2 Fahrerlaubnisverordnung
(Diese Gutachten werden von betriebs- und arbeitsmedizinischen Diensten als auch von amtlich anerkannten Begutachtungsstellen erstellt.) (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr) - Nachweis über die EU/EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 2 Jahren
- Gebühr: 38,80 € (Hinzu kommen die beim Bürgermeisteramt anfallenden Gebühren in Höhe von 18,10 €)
Verlängerung der Fahrgastbeförderung
Bitte beantragen Sie die Verlängerung Ihrer Erlaubnis rechtzeitig, mindestens 2 Monate vor dem Ablauftermin, beim Bürgermeisteramt Ihres Wohnorts (von dort wird das Führungszeugnis eingeholt)
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis (auch beim Bürgermeisteramt erhältlich) Antragsformular (314,6 KiB)
- Personalausweis oder Reisepass
- Bescheinigung über eine allgemeinärztliche Untersuchung nach § 11, Absatz 9, Anlage 5 Nr. 1 Fahrerlaubnisverordnung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder ggf. ein Zeugnis des Augenarztes nach § 12, Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
zusätzlich ab Vollendung 60. Lebensjahr
- Gutachten über die besonderen Anforderungen
hinsichtlich der Belastbarkeit, Orientierung, Konzentration, Aufmerkskeit und Reaktion gemäß § 11, Absatz 9, Anlage 5 Nr. 2 Fahrerlaubnisverordnung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
(Diese Gutachten werden von betriebs- und arbeitsmedizinischen Diensten als auch von amtlich anerkannten Begutachtungsstellen erstellt) - Gebühr 32,90 €
(Hinzu kommen die beim Bürgermeisteramt anfallenden Gebühren in Höhe von 18,10 €)