Umtausch Führerschein in EU-Kartenführerschein
Der Antrag ist persönlich bei der Führerscheinstelle zu stellen und zu unterschreiben.
Antragsformular (261,9 KiB)
Hinweis
Sie können Ihren Antrag aber auch über die Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes zur Bestätigung der persönlichen Daten einreichen.
Antragsformulare liegen in Ihrer Gemeinde vor.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 biometrisches Lichtbild (§ 5 PassV) in der Größe von 35 x 45 mm, im Hochformat, ohne Rand
- Gebühr: 25,30 €
- Führerschein
Bitte beachten Sie Folgendes
- Die Fahrerlaubnis der bisherigen Klasse 3 wird automatisch in die neue Fahrerlaubnis der Klasse BE/C1E und die darin eingeschlossenen Fahrerlaubnisklassen umgetauscht. Damit dürfen Sie Kraftfahrzeuge bis 7,5 t und einen Anhänger (Zugkombination bis 12 t) führen. Die Fahrerlaubnis Klasse BE/C1E wird zeitlich unbefristet erteilt. Das Führerscheindokument wird jedoch auf 15 Jahre begrenzt.
- Wenn Sie mit Ihrer bisherigen Klasse 3 Fahrzeugkombinationen über 12 t bis maximal 18,75 t führen möchten, wird die entsprechende Fahrerlaubnis Klasse CE beschränkt auf den bisherigen Umfang der Klasse 3 bis zur Erreichung des 50. Lebensjahres automatisch erteilt. Soll diese Berechtigung auch nach dem 50. Lebensjahres weiter gelten, sind ärztliche Untersuchungen erforderlich (siehe hierzu Ziffer 3).
- Sind Sie Inhaber der Klasse 2 und erreichen das 50. Lebensjahr, müssen Sie diese Fahrerlaubnisklasse verlängern lassen. Hierzu sind
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder ggf. ein Zeugnis des Augenarztes nach Anlage 6 FeV (§ 12) für die Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E oder einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- ärztliche Bescheinigung über die durchgeführte Untersuchung nach Anlage 5 FeV (§ 11 Nr. 9) für die Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E oder einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
vorzulegen. Diese Untersuchungen werden alle 5 Jahre erforderlich. Nach einer versäumten Verlängerung erlischt die Fahrberechtigung für die entsprechende Klasse. - Sind Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 und in der Land- oder Forstwirtschaft tätig, können Sie die neue Fahrerlaubnis Klasse T für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h beantragen. Hierzu benötigen wir einen Nachweis, dass Sie in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind (z. B. Versicherungsnachweis der Berufsgenossenschaft etc).
Bitte kreuzen Sie daher auf dem Antrag unbedingt an,
ob Sie Fahrzeugkombinationen bis 18,75 t führen möchten und ob Sie die Klasse T beantragen wollen!