Amtsleiterin

Amtsleiterin Ziegler-Helmer

Christine Kenntner
Telefon 0711 3902-42650
Telefax 0711 3902-52650
Kontakt

Ansprechpartnerinnen

Judith Czipf       Tel: 0711 3902-44591
Laura Schreiner Tel: 0711 3902-44962
Franziska Zepf  Tel: 0711 3902-44304

Kontakt


www.landkreis-esslingen.de/site/LRA-Esslingen-ROOT/get/params_E1845373111/15103184/Hoerbehindertenberatung_ES.pdf      Kontakt  

Schulbegleitung im Landkreis

Unsere Aufgaben

  • Anlauf- und Beratungsstelle für Schülerschaft, Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte sowie Fachkräfte der Eingliederungs- und Jugendhilfe
  • Verfahrenssteuerung und Vernetzung im fachlichen Kontext innerhalb des Landkreises
  • Qualitätsentwicklung und -sicherung
  • Beförderung und fachliche Weiterentwicklung von Poollösungen
  • Qualifizierungsangebote für Schulbegleitungen
  • Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit

Qualifizierungsangebote für Schulbegleitungen

  • Grundlagenqualifizierung für Schulbegleitungen
  • Themenabende

Ihr Anliegen

Die Fachberatung kann bei Fragen rund um das Thema Schulbegleitung kontaktiert werden.
Darunter können Fragen fallen wie:

  • Kommt für mein Kind, den Schüler, die Schülerin eine Schulbegleitung in Frage?
  • Wie und wo wird Schulbegleitung beantragt?
  • Wie gestaltet sich ein solches Verfahren?

Schulbegleitung in Kooperation

In Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Jugend- und Eingliederungshilfe, wird die Schulbegleitung überwiegend umgesetzt durch:

  • Lebenshilfe Esslingen e. V.
  • Lebenshilfe Kirchheim e. V.
  • Leben inklusive e. V.
  • Kreisjugendring Esslingen e. V.
  • Stiftung Jugendhilfe aktiv/Theodor-Rothschild-Haus
  • Stiftung Tragwerk

Die Umsetzung kann auch durch weitere Leistungserbringer erfolgen.

Verfahren zur Gewährung einer Schulbegleitung

Unser Auftrag

Durch Unterzeichnung der UN-Behindertenkonvention hat sich Deutschland zu einem inklusiven Bildungssystem verpflichtet.

Für den schulischen Bereich bedeutet dies, dass allen Schülerinnen und Schülern der Zugang zu Bildung gewährt wird. Schulbegleitung agiert als ein Bestandteil inklusiver Schulbildung.

Die gesetzlichen Grundlagen für diese sind in den Sozialgesetzbüchern des SGB VIII und SGB IX geregelt.

Um allen Kindern den Schulbesuch zu ermöglichen, Stigmatisierung zu vermeiden und mehr Flexibilität bei Krankheitsfällen der Schulbegleitungen zu erreichen, kommen neben einer Einzelbetreuung vorrangig die gemeinsame Inanspruchnahme von Leistungen (Poollösungen) zum Einsatz.