Kreistagswahl
Kreistagswahl am 09. Juni 2024
Nach § 22 Abs. 4 LKrO wird der Landkreis für die Wahl zum Kreistag als Wahlgebiet in Wahlkreise eingeteilt. Die Entscheidung über die Einteilung trifft der Kreistag.
Jede Gemeinde, auf die nach ihrer Einwohnerzahl mindestens 4 Sitze entfallen, bildet einen Wahlkreis. Kleinere benachbarte Gemeinden können mit ihr zu einem Wahlkreis zusammengeschlossen werden. Kein Wahlkreis darf mehr als 45 vom Hundert der Sitze erhalten. Gemeinden, die keinen Wahlkreis bilden und auch zu keinem Wahlkreis nach den vorhergehenden Sätzen gehören, werden zu Wahlkreisen zusammengeschlossen, auf die mindestens 4 und höchstens 8 Sitze entfallen.
Nach den maßgeblichen Einwohnerzahlen zum 30. September 2022 ist eine Veränderung der seit der Kreistagswahl 1994 gültigen Wahlkreiseinteilung nicht erforderlich.
Berechnung der Mitgliederzahl gemäß § 20 Abs. 2 LKrO bei 539.288 Einwohnern:
- Mindestgröße des Kreistags (unabhängig von der Einwohnerzahl) 24 Mitglieder
- zwischen 50.000 und 200.000 Einwohner zusätzlich 2 Mitglieder je 10.000 Einwohner
(15 x 10.000 Einwohner = 15 x 2 Mitglieder) 30 Mitglieder
- über 200.000 Einwohner zusätzlich 2 Mitglieder je 20.000 Einwohner
(16 x 20.000 = 16 x 2 Mitglieder) 32 Mitglieder
Gesamtsumme: 86 Mitglieder
Danach verändert sich die Mitgliederzahl des Kreistags, ohne Verhältnisausgleich, gegenüber der letzten Wahl nicht. Auch bei der Sitzverteilung auf die einzelnen Wahlkreise ergibt sich keine Veränderung.
Die Verteilung der 86 Sitze auf die 13 Wahlkreise wird wie bereits bei der letzten Wahl nach Sainte-Laguё/Schepers errechnet. Durch den Verhältnisausgleich im Rahmen der Stimmenauszählung kann sich die Zahl der Kreisräte auf max. 103 erhöhen.
Wahlkreiseinteilung
Die bisherige Einteilung der Wahlkreise wird beibehalten.
Kreistagswahl am 26. Mai 2019
Wahlkreiseinteilung
Gewählte incl. Ausgleichssitze (19,9 KiB)
Gewählte nach Fraktionen (27,4 KiB)