Wohnbauförderung
Das Landratsamt ist Wohnraumförderstelle für alle 44 Städte und Gemeinden des Landkreises.
Es ist Ziel der Wohnraumförderung, zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Wohnungsversorgung der Bevölkerung beizutragen. Hierzu stellen Bund und Land in ihren Haushalten alljährlich Fördermittel bereit. Schwerpunktmäßig unterstützt das Landeswohnraumförderungsprogramm entsprechend dem Leitbild "Kinderland Baden-Württemberg" sowohl bereits vorhandene, gegebenenfalls noch wachsende Familien, als auch erst in der Entstehung befindliche Familien ("Starterfamilie") mit im Zins verbilligten Darlehen.
Unsere zentrale Aufgabe besteht darin,
- interessierte Bürger zu beraten und Fragen zum aktuellen Förderprogramm zu beantworten,
- eingehende Anträge auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen zu prüfen und sie mit einem entsprechenden Vorschlag zur
- Bewilligung der beantragten Darlehen an die Förderbank, die Wohnraumförderung L-Bank weiterzuleiten.
Das aktuelle Förderprogramm ist in einem Merkblatt der L-Bank dargestellt. Dieses Merkblatt enthält ausführliche Erläuterungen zu Fördermöglichkeiten und -voraussetzungen. Sie erhalten bei uns Merkblätter und Antragsvordrucke. Auf Wunsch senden wir sie Ihnen gerne zu.
Die Merkblätter und die Antragsformulare sind auch im Internet unter www.l-bank.de zu finden.
Eigentumsfinanzierung
Den Antrag auf Förderung selbstgenutzten Wohneigentums stellen Sie direkt über das Förderportal der L-Bank.
Auf der folgenden Seite finden Sie eine Anleitung, die den Ablauf erklärt sowie ein ausführliches Handbuch zur Online-Antragstellung.
Die allgemeinen und persönlichen Voraussetzungen können den Merkblättern der L-Bank entnommen werden.
Zur Prüfung Ihrer Fördervoraussetzungen können Sie den Finanzierungsrechner der L-Bank nutzen.
Expertentelefon der L-Bank
Das Expertentelefon der L-Bank ist unter folgender Telefonnummer zu erreichen:
- Eigentumsförderung: 0800/150-3030
- Mietwohnraumförderung: 0721/150-3875



