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Flurstücks- und Adresssuche

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Bei Interesse melden Sie sich gern bei uns.


Aktueller Hinweis:

Vorsicht vor überhöhten Gebühren
Private Anbieter von Katasterunterlagen handeln nicht im Auftrag der baden-württembergischen Vermessungsverwaltung.

Verschiedene Dienstleister bieten im Internet Liegenschaftskarten, Liegenschaftsbücher, Katasterkarten, Flurkarten oder ähnliches an. Diese Dienstleister handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag der baden-württembergischen Vermessungsverwaltung.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Dienstleister in Ihrem Namen mit der gebührenpflichtigen Bestellung von Katasterunterlagen beauftragen, befreit Sie das nicht von der Gebührenpflicht gegenüber der Vermessungsverwaltung Baden-Württemberg. Der Service der privaten Anbieter kann für Sie zu überhöhten oder zusätzlichen Gebühren führen.

Bei uns erhalten Sie direkt gegen eine einmalige Gebühr amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster für Kreditanträge, Bauvoranfragen, Immobilienkäufe, Ortspläne oder ganz allgemein als Planungsgrundlage. Die Beauftragung eines privaten Anbieters ist nicht notwendig. Gerne erteilen wir Ihnen nähere Auskünfte.


www.landkreis-esslingen.de/site/LRA-Esslingen-ROOT/get/params_E1845373111/15103184/Hoerbehindertenberatung_ES.pdf      Kontakt  

Entstehung des Liegenschaftskatasters

In den Jahren 1818 bis 1840 ist das damals neu entstandene Königreich Württemberg zusammenhängend erstmalig vermessen worden. Dies wurde im Rahmen der "Württembergischen Landesvermessung" durchgeführt. Seither liegen für jeden Grenzpunkt Maßzahlen vor. Die Flurstücksgrenzen sind damit exakt festgelegt.

Zwischen 1820 und 1835 sind alle Flurstücke im Gebiet des heutigen Kreises Esslingen vermessen, im Liegenschaftskataster beschrieben und in zusammenhängenden Karten dargestellt worden. Hier ein Blick in die Unterlagen der Landesvermessung im Bereich des heutigen Kreis Esslingen:

historische Karte

Landesvermessungsbrouillon - Abschrift

Das Landesvermessungsbrouillon enthält die auf dem Feld gemessenen und eingetragenen Maßzahlen und die Messlinien. Um Grenzpunkte und Gebäudeecken eindeutig festzulegen, wurde von ihnen das Lot auf diese Messungslinien gefällt. Die Maßzahlen sind die Grundlage für die Ermittlung aller Flurstücksflächen. Zur Schonung der Original-Urkunden wurden später Abschriften für den täglichen Gebrauch gefertigt. Mit diesen Maßzahlen wurden in der Urkarte im Maßstab 1 : 2 500 die Grenzen und Gebäude kartiert und die Nutzungsarten eingetragen.

historische Karte

Verkleinerter Auszug aus der Urkarte von Ochsenwang

Das Primärkataster, ein handgeschriebenes, dickes Buch,enthält das Ergebnis der Landesvermessung, nämlich die Beschreibung aller Flurstücke einer Gemarkung. Auch die damaligen Eigentümer sind angegeben, da sie mit Unterschrift die Vermessung anzuerkennen hatten.

historisches Dokument

Primärkataster Kirchheim aus dem Jahre 1832

Das heutige Liegenschaftskataster enthält alle seit der Landesvermessung durchgeführten Vermessungen über Änderungen von Grenzen, Gebäuden und Nutzungsarten. Mit den neuesten Maßzahlen des Liegenschaftskatasters kann der Fachmann jederzeit eine Grenze vor Ort überprüfen oder einen Grenzpunkt wiederherstellen.

Messtrupp um 1900

Messtrupp um 1900

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