Amtsleiterin

Amtsleiterin Ziegler-Helmer

Christine Kenntner
Telefon 0711 3902-42650
Telefax 0711 3902-52650
Kontakt

Ansprechpartner in den Aufgabengebieten....

Servicezeiten:

Montag, Dienstag, Freitag 8 - 12 Uhr
Donnerstag 8 - 12 und 13 - 18 Uhr
Mittwoch geschlossen !


www.landkreis-esslingen.de/site/LRA-Esslingen-ROOT/get/params_E1845373111/15103184/Hoerbehindertenberatung_ES.pdf      Kontakt  

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Aufgabe der Wirtschaftlichen Jugendhilfe ist es unter anderem Jugendhilfeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII) verwaltungsrechtlich und finanziell umzusetzen.
Diese Jugendhilfeleistungen können in Form von pädagogischen, therapeutischen, ambulanten, teil- und vollstationären Hilfen gewährt werden. Die Ermittlung des Jugendhilfebedarfs erfolgt in der Regel durch den Sozialen Dienst.
Bei einer teilweisen oder vollständigen Hilfeleistung außerhalb des Elternhauses wird die Kostenbeteiligung der jungen Menschen und ihrer Eltern unter Berücksichtigung des verfügbaren Einkommens überprüft.
Zusätzlich werden bei einer Fremdunterbringung auch sonstige Ersatzleistungen wie z.B. Waisenrenten und BAföG zur teilweisen Deckung der Kosten übergeleitet.
Zu den Jugendhilfeleistungen gehört auch die rechtliche und finanzielle Abwicklung der Bezuschussung bzw. der Kostenübernahme in der Kindertagesbetreuung.

Folgende Leistungen werden im Rahmen des SGB VIII insbesondere gewährt:

  • Gemeinsame Wohnform von Müttern/Vätern und Kinder (§19 SGB VIII)
  • Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen (§ 20 SGB VIII)
  • Bezuschussung und Übernahme der Kosten in der Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege (§§ 22ff SGB VIII)
  • Ambulante Hilfen (§§ 29 ff SGB VIII)
  • Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII)
  • Heimerziehung (§ 34 SGB VIII)
  • Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII)
  • Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (ambulant,teil- und vollstationär) (§ 35a SGB VIII)
  • Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII)
  • Inobhutnahmen (§ 42 SGB VIII)

Anträge für Eltern zur ambulanten Eingliederungshilfe

Kindertageseinrichtung:

Kindertagespflege:

Weitere Unterlagen und Informationen erhalten Sie direkt oder telefonisch bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe.

Weitere Informationen