Wirtschaftliche Jugendhilfe
Aufgabe der Wirtschaftlichen Jugendhilfe ist es unter anderem Jugendhilfeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII) verwaltungsrechtlich und finanziell umzusetzen.
Diese Jugendhilfeleistungen können in Form von pädagogischen, therapeutischen, ambulanten, teil- und vollstationären Hilfen gewährt werden. Die Ermittlung des Jugendhilfebedarfs erfolgt in der Regel durch den Sozialen Dienst.
Bei einer teilweisen oder vollständigen Hilfeleistung außerhalb des Elternhauses wird die Kostenbeteiligung der jungen Menschen und ihrer Eltern unter Berücksichtigung des verfügbaren Einkommens überprüft.
Zusätzlich werden bei einer Fremdunterbringung auch sonstige Ersatzleistungen wie z.B. Waisenrenten und BAföG zur teilweisen Deckung der Kosten übergeleitet.
Zu den Jugendhilfeleistungen gehört auch die rechtliche und finanzielle Abwicklung der Bezuschussung bzw. der Kostenübernahme in der Kindertagesbetreuung.
Folgende Leistungen werden im Rahmen des SGB VIII insbesondere gewährt:
- Gemeinsame Wohnform von Müttern/Vätern und Kinder (§19 SGB VIII)
- Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen (§ 20 SGB VIII)
- Bezuschussung und Übernahme der Kosten in der Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege (§§ 22ff SGB VIII)
- Ambulante Hilfen (§§ 29 ff SGB VIII)
- Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII)
- Heimerziehung (§ 34 SGB VIII)
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII)
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (ambulant,teil- und vollstationär) (§ 35a SGB VIII)
- Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII)
- Inobhutnahmen (§ 42 SGB VIII)
Anträge für Eltern zur ambulanten Eingliederungshilfe
Kindertageseinrichtung:
Kindertagespflege:
- Informationen
- Erhöhung laufende Geldleistungen (210,3 KiB)
- Kostenbeitragstabelle (105,8 KiB)
- Konditionen der Finanzierung über die Wirtschaftliche Jugendhilfe (218,2 KiB)
- Vertretungskonzept Kindertagespflege (232,5 KiB)
- Eckpunktepapier erhöhter Förderbedarf (112,7 KiB)
- Anträge und Anlagen
- Antrag auf Kostenübernahme in der Kindertagespflege Zuschuss (137,7 KiB)
- Antrag nach § 90 SGB VIII auf Erlass des Kostenbeitrags in der Kindertagespflege (473,3 KiB)
- Antrag auf erhöhten Förderbedarf (73 KiB)
- Betreuungszeitenblatt (243,1 KiB)
- Anlage zum Antrag auf Kostenübernahme - Eingewöhnungsphase (90,6 KiB)
- Anlage zum Antrag auf Kostenübernahme - Ablösezeit (210 KiB)
- Abrechnung Vertretung in der Kindertagespflege (75,4 KiB)
- Abrechnung Vertretung TiagR (58,2 KiB)
- Nachweis der Berufstätigkeit (41,5 KiB)
- Kindertagespflege ab Vollendung des dritten Lebensjahres
- Verlängerungsantrag über 3 Jahre (297,1 KiB)
- Erstattung Sozialversicherung
- Antrag auf Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge, Altersvorsorge und Unfallversicherung (234,2 KiB)
- Anlage zum Antrag (189,4 KiB)
- Anlage zum Antrag (Modellgemeinde) (1,588 MiB)
- Antrag auf Auszahlung von Abschlägen (189,4 KiB)
- Erläuterungen - Erstattung nach § 23 Abs. 2 SGB VIII - Altersvorsorge (198,5 KiB)
- Erläuterungen - Erstattung nach § 23 Abs. 2 SGB VIII - Kranken- und Pflegeversicherung (191,2 KiB)
- Antrag auf Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge, Altersvorsorge und Unfallversicherung (234,2 KiB)
Weitere Unterlagen und Informationen erhalten Sie direkt oder telefonisch bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe.