Amtsleiterin

Amtsleiterin Claudia Vogel
Claudia Vogel


Sekretariat

Telefon 0711 3902-41300
Telefax 0711 3902-58530
Kontakt Geoinformation
Kontakt Vermessung

Kundenzentrum
Telefon 0711 3902-41310
Telefax 0711 3902-58531
Kontakt 

Dienstsitz:

Am Aussichtsturm 5
73207 Plochingen

Ansprechpartner für die jeweiligen Gemeinden (198,3 KiB)

Antrag auf Vermessungsleistungen (219,2 KiB)

Datenschutzerklärung (76,1 KiB)

Flurstücks- und Adresssuche

Wir suchen

Bei Interesse melden Sie sich gern bei uns.


Aktueller Hinweis:

Vorsicht vor überhöhten Gebühren
Private Anbieter von Katasterunterlagen handeln nicht im Auftrag der baden-württembergischen Vermessungsverwaltung.

Verschiedene Dienstleister bieten im Internet Liegenschaftskarten, Liegenschaftsbücher, Katasterkarten, Flurkarten oder ähnliches an. Diese Dienstleister handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag der baden-württembergischen Vermessungsverwaltung.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Dienstleister in Ihrem Namen mit der gebührenpflichtigen Bestellung von Katasterunterlagen beauftragen, befreit Sie das nicht von der Gebührenpflicht gegenüber der Vermessungsverwaltung Baden-Württemberg. Der Service der privaten Anbieter kann für Sie zu überhöhten oder zusätzlichen Gebühren führen.

Bei uns erhalten Sie direkt gegen eine einmalige Gebühr amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster für Kreditanträge, Bauvoranfragen, Immobilienkäufe, Ortspläne oder ganz allgemein als Planungsgrundlage. Die Beauftragung eines privaten Anbieters ist nicht notwendig. Gerne erteilen wir Ihnen nähere Auskünfte.


www.landkreis-esslingen.de/site/LRA-Esslingen-ROOT/get/params_E1845373111/15103184/Hoerbehindertenberatung_ES.pdf      Kontakt  

Grenzpunkte

Die Grenzpunkte sind in der Örtlichkeit entweder durch Granitsteine, Kunststoffmarken, Grenzbolzen oder in sumpfigen Gebieten sogar durch Grenzpfähle abgemarkt.

Grenzfeststellungen sind Vermessungen zur Prüfung der Flurstücksgrenzen und deren Lage in der Örtlichkeit auf Richtigkeit.

Auf Antrag (Formular für Vermessungsdienstleistungen) werden von uns fehlende Grenzpunkte nach den Unterlagen des Liegenschaftskatasters wiederhergestellt.

Die Gemeindegrenzsteine aus dem 19. Jahrhundert gelten auch heute noch!