Revision und Kommunalaufsicht
Zu den Aufgaben des Amts gehören die örtliche Prüfung, die überörtliche Prüfung, die Vorbeugung gegen Korruption und Manipulation und der Datenschutz. Neben den Prüfungsaufgaben ist das Revisionsamt für die verschiedenen Fachämter der Landkreisverwaltung schon im Vorfeld beratend und unterstützend tätig, um Fehler zu vermeiden und die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung zu optimieren. Die Kommunalaufsicht umfasst die Rechtsaufsicht über 38 Städte und Gemeinden. Dort ist auch die Geschäftsstelle der Kreiswahlleitung angesiedelt.
Der Amtsleiter ist Datenschutzbeauftragter für das Landratsamt und Vertrauensperson für die Verhütung von Korruption.
Das Aufgabengebiet:
Finanzprüfung
- Finanz- und Personalprüfung der Landkreisverwaltung und des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft
- Überörtliche Finanzprüfung von 15 kreisangehörigen Gemeinden unter 4.000 Einwohnern einschließlich ihrer Eigenbetriebe und Zweckverbände
- Betätigungsprüfung
- Innenrevision für die Vitalcenter am Paracelsus-Krankenhaus Ruit GmbH und die Kompostwerk Kirchheim u.T. GmbH
- Prüfung der Jahresabschlüsse verschiedener Einrichtungen und Vereine
Soziale Leistungsprüfung
- Örtliche Prüfung der sozialen Leistungen (u.a. Sozialgesetzbücher II, VIII und XII, Leistungen für Asylbewerber, Blindenhilfe, Unterhaltsvorschuss)
- Prüfung der Verwendungsnachweise der Zuschüsse von Bund und Land
Vergaberecht, Vergabekontrollstelle, Bauprüfung
- Örtliche und überörtliche Bauprüfung des Landkreises, des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft, der Kompostwerk Kirchheim u.T. GmbH und der kreisangehörigen Gemeinden bis 4.000 Einwohner
- Vergabekontrollstelle für Vergaben
- Rechtliche Betreuung und Beratung der Ämter bei Ausschreibungen und Vergaben
- Regelungen und Fragen des Datenschutzes, des Landesinformationsfreiheitsgesetzes und der Korruptionsprävention für die Landkreisverwaltung
Kommunalaufsicht und Wahlen
Das Landratsamt Esslingen ist Rechtsaufsichtsbehörde für 38 Städte und Gemeinden sowie für 10 Zweckverbände bzw. Gemeindeverwaltungsverbände. Diese Aufsichtsfunktion wird durch das Kommunalamt - aufgeteilt in die Bereiche Finanzwirtschaft und Kommunalverfassungsrecht und Kommunalabgaben - wahrgenommen.
Daneben ist hier die Geschäftsstelle des Kreiswahlleiters bei den Wahlen zum Europaparlament, Bundestag, Landtag Baden-Württemberg sowie zur Regionalversammlung Verband Region Stuttgart und zum Kreistag angesiedelt.
Außerdem erfolgt im Kommunalamt die Bearbeitung und Weiterleitung von Petitionen und die Bearbeitung der Vorschläge auf Verleihung von Orden und Ehrenzeichen sowie bei der Auszeichnung von Lebensrettern und von kommunalen Bürgeraktionen.
Finanzwirtschaft der Gemeinden
Zuständigkeit: Frau Bauer und Frau Uhl
- Prüfung der Haushaltssatzungen bzw. der Haushaltspläne der Städte und Gemeinden, Gemeindeverwaltungsverbände und Zweckverbände
(ohne Große Kreisstädte) einschließlich der Wirtschaftspläne von deren Eigenbetrieben - Mitwirkung im Prüfungsverfahren (Finanzprüfung/Bauprüfung) der GPA bzw. des Revisionsamtes des Landkreises Esslingen
- Feststellung der Jahresrechnungen - Anzeigen gemäß § 95 GemO
- Spenden und Sponsoring - Vorlage der Spendenberichte gemäß § 78 Abs. 4 GemO
- Bearbeitung der genehmigungspflichtigen bzw. vorlagepflichtigen Gemeinderatsbeschlüsse (Bürgschaften, kreditähnliche Rechtsgeschäfte u. a.)
- Bearbeitung der Anträge auf Gewährung von staatlichen Investitionshilfen nach den entsprechenden Förderrichtlinien
- Nachprüfstelle bei Beschwerden über Ausschreibungen nach der VOB/VOL/VOF unterhalb der EU-Schwellenwerte
Kommunalverfassungsrecht und Kommunalabgaben
Zuständigkeit: Frau Ratzek
Städte und Gemeinden: Bempflingen, Beuren, Bissingen a. d. T., Dettingen u. T., Erkenbrechtsweiler, Frickenhausen, Großbettlingen, Hochdorf, Holzmaden, Kohlberg, Lenningen, Neidlingen, Neuffen, Notzingen, Ohmden, Owen und Weilheim a. d. T.:
- Angelegenheiten der Rechtsaufsicht, insbesondere: Genehmigung öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen, Prüfung der Gemeindesatzungen, Amtsblätter, Umsetzung EU-Dienstleistungsrichtlinie
- Entscheidungen über Widersprüche in Selbstverwaltungsangelegenheiten
- Bearbeitung von Petitionen
- Verfahren bei Änderung von Gemeinde- und Kreisgrenzen
- Wappen- und Flaggenangelegenheiten der Städte und Gemeinden
- Kirchenangelegenheiten
Alle Städte und Gemeinden unter der Rechtsaufsicht des Landratsamtes:
- Prüfung der Bürgermeisterwahlen
- Dienst- und Amtsjubiläen der BürgermeisterInnen und Ehrungen bei Arbeitsjubiläen
- Rechtsberatung bei und Prüfung der Gemeinderatswahlen
- Bearbeitung der Vorschläge auf Verleihung von Orden und Ehrenzeichen sowie auf Auszeichnung von Lebensrettern und kommunalen Bürgeraktionen
- Erteilung von Ordenssammlergenehmigungen
Zuständigkeit: Frau Schmidt-Brücken
Städte und Gemeinden: Aichtal, Aichwald, Altbach, Altdorf, Altenriet, Baltmannsweiler, Deizisau, Denkendorf, Köngen, Lichtenwald, Neckartailfingen, Neckartenzlingen, Neuhausen a. d. F., Oberboihingen, Plochingen, Reichenbach a. d. F., Schlaitdorf, Unterensingen, Wendlingen am Neckar, Wernau (Neckar) und Wolfschlugen