Amtsleiter

Amtsleiter Christoph Hook

Christopher Hook

Sekretariat Allgemein
Telefon 0711 3902-42702
Telefax 0711 3902-52702


www.landkreis-esslingen.de/site/LRA-Esslingen-ROOT/get/params_E1845373111/15103184/Hoerbehindertenberatung_ES.pdf      Kontakt  

Staatsangehörigkeit

1. Allgemeines

Wenn Sie im Landkreis Esslingen wohnen und die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten, ist das Landratsamt Esslingen für Sie zuständig.
Für einen Antrag auf Einbürgerung gibt es zwei Möglichkeiten - wir bitten Sie, sich für eine Möglichkeit zur Antragsstellung zu entscheiden:

  • Am besten stellen Sie Ihren Antrag auf Einbürgerung online unter Service-BW. Dies hat den Vorteil, dass Ihnen in der Eingabemaske erklärt wird, welche Unterlagen Sie mit einreichen müssen. So stellen Sie sicher, dass dem Landratsamt für die Bearbeitung die erforderlichen Unterlagen gleich vorliegen. Dies beschleunigt den Prozess.
  • Alternativ erhalten Sie bei Ihrem Bürgeramt bzw. Rathaus Ihrer Wohnortgemeinde die erforderlichen Anträge. Nachdem Sie diese ausgefüllt haben, können Sie sie dort auch wieder abgeben. Das Bürgeramt bzw. Rathaus leitet den Antrag an das Landratsamt weiter.

Das Stellen eines Antrags kann Kosten verursachen und nimmt einige Zeit in Anspruch. Wir empfehlen Ihnen deshalb, vor Stellen des Antrags zu überprüfen, ob Sie einen Anspruch auf Einbürgerung haben. Die untenstehenden Hinweise und Unterlagen geben Ihnen hierbei eine Hilfestellung. Zusätzlich können Sie den sogenannten Quick-Check des Bayerischen Staatsministerium für Digitales nutzen. Dieser ist vom Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg freigegeben. Wir weisen darauf hin, dass der Quick-Check keine individuelle Prüfung vornimmt. Trotz positiven Ergebnisses kann es im Einzelfall vorkommen, dass Ihnen dennoch kein Anspruch auf eine Einbürgerung zusteht.

2. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Folgende Fragen werden häufig gestellt und wurden deshalb von uns ausgewählt beantwortet:

Benötigen meine Kinder auch ein Antragsformular?

Jede Person ab 16 Jahren muss einen eigenen Antrag ausfüllen und persönlich unterschreiben. Sofern Ihre Kinder noch unter 16 Jahre alt sind, ist nur die Angabe auf Seite 2 (siehe Nr.4) und auf Seite 6 (siehe letzter Abschnitt) notwendig.

Sofern für ein Kind unter 16 Jahren ein Antrag auf Einbürgerung gestellt wird, ohne Einbürgerung eines Elternteils, so muss das Antragsformular ausgefüllt und von beiden sorgeberechtigten Elternteilen unterschrieben werden.


Meine Familie und ich haben unterschiedliche Nachnamen. Wer ist für uns zuständig?

Die Zuständigkeit innerhalb der Staatsangehörigkeitsbehörde richtet sich nach dem Nachnamen. Familien werden gemeinsam bearbeitet.

Bei unterschiedlichen Nachnamen der Familienmitglieder richtet sich die Zuständigkeit nach dem Nachnamen des Ehemannes/Vaters.


Welche Kosten kommen für die Einbürgerung auf mich zu?

Erwachsene: 255,00 EUR pro Person
Miteinzubürgernde Kinder: 51,00 EUR je Kind
Allein einzubürgernde Kinder: 255,00 EUR je Kind


Brauche ich einen Sprachnachweis?

Wir benötigen einen Nachweis über eine abgenommene Sprachprüfung B1-Niveau.

Sofern Sie einen deutschen Schulabschluss besitzen oder eine deutsche Berufsausbildung absolviert haben, legen Sie uns bitte Ihre Zeugnisse vor, dann kann im Einzelfall von einer Sprachprüfung abgesehen werden.


Ich habe in Deutschland ein Studium absolviert. Muss ich dennoch einen Einbürgerungstest absolvieren?

Bitte beachten Sie, dass eine deutsche Berufsausbildung oder ein deutsches Studium nicht generell vom Einbürgerungstest entbindet.

Wir verweisen hierzu auf unser Informationsblatt zum Einbürgerungstest (55,3 KiB).


Wie lange dauert mein Einbürgerungsverfahren?

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Gesetzesänderung zum 27.06.2024 mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen ist.

Bei dem Einbürgerungsverfahren handelt es sich um eine Einzelfallprüfung, so dass jeder Antrag individuellen Bearbeitungszeiten unterliegt.

Wir bitten um Verständnis, dass daher zu der Bearbeitungsdauer keine pauschale Antwort gegeben werden kann. Die Dauer hängt zudem auch von im Verfahren durchzuführenden Sicherheitsabfragen bei anderen Behörden ab, auf deren Bearbeitungsdauer die Einbürgerungsbehörde keinen Einfluss hat.


Wieso werden auch Unterlagen von meinem Ehepartner verlangt?

.Als Ehepartner bilden Sie eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft. Für die Einbürgerung ist eine Voraussetzung, dass der Lebensunterhalt gesichert ist. Dabei werden alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, ihr jeweiliger Bedarf und ihre Einkommen berücksichtigt


Was muss ich bei Selbstständigkeit beachten?

Die Lebensunterhaltssicherung und deren Berechnung ist bei vorhandener Selbständigkeit ein aufwendigeres Verfahren.

Wir benötigen für die Berechnung die letzten zwei Steuerbescheide sowie den Nachweis über eine private Altersvorsorge. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass einzelfallbezogen weitere Unterlagen angefordert werden können.


Hinweis zur Mehrstaatigkeit ab dem 27.06.2024

Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich Informationen über Mehrstaatigkeit nach der Rechtslage in Deutschland geben können.

Sofern Sie Fragen zu einer weiteren Staatsangehörigkeit bzw. zur Wiedereinbürgerung in einen anderen Staat haben, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Konsulat.


Informationen zu Einbürgerung und Staatsangehörigkeit erhalten Sie unter Service-BW

3. Ansprechpartner

Zuständigkeit
Erreichbarkeit
Name
Mail
Telefon
Telefax
Sachgebietsleiterin
Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
0711 3902-44602
0711 3902-54602
Einbürgerung
A-Alia
0711 3902-43376
0711 3902-53376
Einbürgerung
Alib - Az
0711 3902-44228
0711 3902-54228
Einbürgerung
B, Su-Sz, U
0711 3902-43579
0711 3902-53579
Einbürgerung
C, D, R
0711 3902-42727
0711 3902-52727
Einbürgerung
K, Q, kein Nachname
0711 3902-43582
0711 3902-53582
Einbürgerung
E, F, T
0711 3902-41270
0711 3902-51270
Einbürgerung
G, J, N, U, X, Y
0711 3902-44676
0711 3902-54676
Einbürgerung
M, O, X
Negativbescheinigung A-L
0711 3902-44394
0711 3902-54394
Einbürgerung
S - St
Negativbescheinigung M-Z
0711 3902-42359
0711 3902-52359
Einbürgerung
I, L, V, W, Z
0711 3902-44235
0711 3902-54235
Einbürgerung
H, P
0711 3902-41395
Standesamtsaufsicht, Namensänderung
Vertretung Sachgebietsleitung
0711 3902-42728
0711 3902-52728
Standesamtsaufsicht, Namensänderung

0711 3902-43086
0711 3902-53086
VWS 22a Sekretariat
Frau Renz
Frau Di Perna
Frau Klier
Mail
0711 3902-42702
0711 3902-42703
0711 3902-43746

4. Antragsformulare

Einbürgerung

Negativbescheinigung zur Einbürgerung

Staatsangehörigkeit