Staatsangehörigkeit
1. Allgemeines
Wenn Sie im Landkreis Esslingen wohnen und die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten, ist das Landratsamt Esslingen für Sie zuständig. Für einen Antrag auf Einbürgerung gibt es zwei Möglichkeiten:
- Am besten stellen Sie Ihren Antrag auf Einbürgerung online unter Service-BW. Dies hat den Vorteil, dass Ihnen in der Eingabemaske erklärt wird, welche Unterlagen Sie mit einreichen müssen. So stellen Sie sicher, dass dem Landratsamt für die Bearbeitung die erforderlichen Unterlagen gleich vorliegen. Dies beschleunigt den Prozess.
- Alternativ erhalten Sie bei Ihrem Bürgeramt bzw. Rathaus Ihrer Wohnortgemeinde die erforderlichen Anträge. Nachdem Sie diese ausgefüllt haben, können Sie sie dort auch wieder abgeben. Das Bürgeramt bzw. Rathaus leitet den Antrag an das Landratsamt weiter.
Das Stellen eines Antrags kann Kosten verursachen und nimmt einige Zeit in Anspruch. Wir empfehlen Ihnen deshalb, vor Stellen des Antrags zu überprüfen, ob Sie einen Anspruch auf Einbürgerung haben. Die untenstehenden Hinweise und Unterlagen geben Ihnen hierbei eine Hilfestellung. Zusätzlich können Sie den sogenannten Quick-Check des Bayerischen Staatsministerium für Digitales nutzen. Dieser ist vom Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg freigegeben. Wir weisen darauf hin, dass der Quick-Check keine individuelle Prüfung vornimmt. Trotz positiven Ergebnisses kann es im Einzelfall vorkommen, dass Ihnen dennoch kein Anspruch auf eine Einbürgerung zusteht.
2. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Folgende Fragen werden häufig gestellt und wurden deshalb von uns ausgewählt beantwortet:
Benötigen meine Kinder auch ein Antragsformular?
Jede Person ab 16 Jahren muss einen eigenen Antrag ausfüllen und persönlich unterschreiben. Sofern Ihre Kinder noch unter 16 Jahre alt sind, ist nur die Angabe auf Seite 2 (siehe Nr.4) und auf Seite 6 (siehe letzter Abschnitt) notwendig.
Sofern für ein Kind unter 16 Jahren ein Antrag auf Einbürgerung gestellt wird, ohne Einbürgerung eines Elternteils, so muss das Antragsformular ausgefüllt und von beiden sorgeberechtigten Elternteilen unterschrieben werden.
Meine Familie und ich haben unterschiedliche Nachnamen. Wer ist für uns zuständig?
Welche Kosten kommen für die Einbürgerung auf mich zu?
Brauche ich einen Sprachnachweis?
Ich habe in Deutschland ein Studium absolviert. Muss ich dennoch einen Einbürgerungstest absolvieren?
Bitte beachten Sie, dass eine deutsche Berufsausbildung oder ein deutsches Studium nicht generell vom Einbürgerungstest entbindet.
Wir verweisen hierzu auf unser Informationsblatt zum Einbürgerungstest (55,3 KiB).
Wie lange dauert mein Einbürgerungsverfahren?
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Gesetzesänderung zum 27.06.2024 mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen ist.
Bei dem Einbürgerungsverfahren handelt es sich um eine Einzelfallprüfung, so dass jeder Antrag individuellen Bearbeitungszeiten unterliegt.
Wir bitten um Verständnis, dass daher zu der Bearbeitungsdauer keine pauschale Antwort gegeben werden kann. Die Dauer hängt zudem auch von im Verfahren durchzuführenden Sicherheitsabfragen bei anderen Behörden ab, auf deren Bearbeitungsdauer die Einbürgerungsbehörde keinen Einfluss hat.
Wieso werden auch Unterlagen von meinem Ehepartner verlangt?
Was muss ich bei Selbstständigkeit beachten?
Die Lebensunterhaltssicherung und deren Berechnung ist bei vorhandener Selbständigkeit ein aufwendigeres Verfahren.
Wir benötigen für die Berechnung die letzten zwei Steuerbescheide sowie den Nachweis über eine private Altersvorsorge. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass einzelfallbezogen weitere Unterlagen angefordert werden können.
Hinweis zur Mehrstaatigkeit ab dem 27.06.2024
Informationen zu Einbürgerung und Staatsangehörigkeit erhalten Sie unter Service-BW
3. Ansprechpartner
Zuständigkeit Erreichbarkeit |
Name |
Telefon Telefax |
---|---|---|
Sachgebietsleiterin Staatsangehörigkeitsangelegenheiten |
0711 3902-44602 0711 3902-54602 |
|
Einbürgerung A-Alia |
0711 3902-43376 0711 3902-53376 |
|
Einbürgerung Alib - Az |
0711 3902-44228 0711 3902-54228 |
|
Einbürgerung B, Su-Sz, U |
0711 3902-43579 0711 3902-53579 |
|
Einbürgerung C, D, R |
0711 3902-42727 0711 3902-52727 |
|
Einbürgerung K, Q, kein Nachname |
0711 3902-43582 0711 3902-53582 |
|
Einbürgerung E, F, T |
0711 3902-41270 0711 3902-51270 |
|
Einbürgerung G, J, N, U, X, Y |
0711 3902-44676 0711 3902-54676 |
|
Einbürgerung M, O, X Negativbescheinigung A-L |
0711 3902-44394 0711 3902-54394 |
|
Einbürgerung S - St Negativbescheinigung M-Z |
0711 3902-42359 0711 3902-52359 |
|
Einbürgerung I, L, V, W, Z |
0711 3902-44235 0711 3902-54235 |
|
Einbürgerung H, P |
0711 3902-41395 |
|
Standesamtsaufsicht, Namensänderung Vertretung Sachgebietsleitung |
0711 3902-42728 0711 3902-52728 |
|
Standesamtsaufsicht, Namensänderung |
0711 3902-43086 0711 3902-53086 |
|
VWS 22a Sekretariat |
0711 3902-42702 0711 3902-42703 0711 3902-43746 |
4. Antragsformulare
Einbürgerung
- Online Antrag zur Einbürgerung - Service-BW
- Antrag auf Einbürgerung (367,8 KiB)
(Bitte ausdrucken, unterschreiben und bei Ihrem Rathaus (Wohnort) abgeben)
bitte auch die 6 beiliegenden Dokumente beachten! (367,8 KiB)- Erforderliche Unterlagen zum Einbürgerungsantrag (Merkblatt) (18,8 KiB)
- Information zum Einbürgerungstest (55,3 KiB)
- Informationsblatt zum Datenschutz (69 KiB)
- Strafrechtliche Verurteilungen (12,4 KiB)
(bitte ausdrucken, unterschreiben und dem Antrag beifügen) - Merkblatt Verfassungstreue/Loyalitätserklärung (85 KiB)
(bitte ausdrucken, unterschreiben und dem Antrag beifügen) - Unterrichtung über die sicherheitsmäßige Überprüfung im Einbürgerungsverfahren (Landesverfassungsschutz) (64,6 KiB)
(bitte ausdrucken, unterschreiben und dem Antrag beifügen)
- Erklärungserwerb (25,1 KiB)
- Sprachnachweise (19,4 KiB)
- Antrag auf Ausstellung einer Negativbescheinigung (268,9 KiB)
- Informationsblatt Negativbescheinigung (21,1 KiB)
Staatsangehörigkeit
- Antrag Staatsangehörigkeitsausweis (380,7 KiB) und
Informationsblatt zum Datenschutz (116,8 KiB) - Merkblatt zum Staatsangehörigkeitsausweis und Informationen (84,7 KiB)