2026 mehr als 355.000 Euro EU-Gelder für den Landkreis Esslingen zur Förderung der Arbeitsmarktintegration
Förderanträge für Projekte ab sofort möglich
Die EU-Kommission hat das rund 218 Millionen Euro umfassende Programm des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) in der Förderperiode 2021 bis 2027 für Baden-Württemberg genehmigt. Mit den Fördermitteln wird Menschen geholfen, wieder in Arbeit oder Ausbildung zu kommen oder in Arbeit zu bleiben. Der Landkreis Esslingen erhält aus dem ESF Plus jährlich 489.030 Euro, um die Beschäftigungs- und Bildungschancen im Landkreis zu verbessern. Für das Förderjahr 2026 stehen noch Mittel in Höhe von 355.375,84 Euro zur Verfügung. Förderanträge für Projekte im kommenden Jahr können ab sofort bis spätestens 31. Mai 2025 gestellt werden.
Die Umsetzung des ESF im Landkreis Esslingen erfolgt über den ESF-Arbeitskreis. Grundlage für die Förderung ist das „Programm des Landes Baden-Württemberg“, das zusammen mit weiteren Informationen zum ESF in Baden-Württemberg unter www.esf-bw.de im Internet eingestellt ist. Gefördert werden praxisnahe und arbeitsmarktbezogene Projekte im Landkreis Esslingen. Dabei ist eine Förderung folgender Ziele und Zielgruppen möglich:
Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind
Zielgruppen sind Langzeitarbeitslose und ihre Familien, Alleinerziehende und ihre Kinder, Wiedereinsteigerinnen in den Arbeitsmarkt ab 40 Jahren, Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen und von Armut und Diskriminierung bedrohte Personen. Die Teilnehmer sollen durch niedrigschwellige Angebote, Beratung, Stabilisierung und Unterstützung im Alltag, auch im digitalen Bereich, für eine Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt qualifiziert werden.
Vermeidung von Schulabbrüchen und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit
Zielgruppen sind Schülerinnen und Schüler, die von Schulversagen und Schulabbruch bedroht sind, ausbildungsferne junge Menschen und Alleinerziehende und ihre Kinder. Die jungen Menschen sollen durch Beratung und individuelle sozialpädagogische Begleitung in Berufspraktika und anschließende Ausbildung vermittelt werden. Sprachhindernisse und schulische Defizite sollen bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund abgebaut werden. Eine Unterstützung junger Menschen bei der Wohnraumsuche ist auch möglich. Zusätzlich sollen alle Teilnehmenden im digitalen Bereich gefördert werden.
Aufgrund der schwierigen Situation im Pflege- und Erziehungsbereich will der Arbeitskreis Kräfte aus beiden Bereichen unterstützen und wünscht sich Projekte, die die Kräfte beim Übertritt in die Ausbildung begleiten, die Ausbildungsverhältnisse stabilisieren und zu einem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung führen. Dies soll durch Coaching, Beratung und Lernbegleitung erfolgen. Außerdem soll Auszubildenden mit Migrationshintergrund mit einem Sprachtraining geholfen werden.
Der Arbeitskreis wünscht weiter, dass die Projekte Ansätze und Konzepte für Menschen in prekären Wohnverhältnissen in den Blick nehmen.
Antragstellung und weitere Informationen
Projektanträge für das Förderjahr 2026 müssen bis spätestens 31.05.2025 bei der L-Bank Baden-Württemberg, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10 in 76113 Karlsruhe eingereicht werden. Bereichsübergreifende Grundsätze des ESF wie Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und Nachhaltigkeit sind in den Anträgen besonders zu berücksichtigen.
Am Montag, 10. März 2025 wird von 10 Uhr bis 11.30 Uhr für Träger und Interessierte die ESF-Arbeitsmarktstrategie 2026 bei einer online-Informationsveranstaltung vorgestellt. Um Anmeldung wird gebeten unter Zelikra.Nora@LRA-ES.de oder Telefon 0711 3902-42655. Nach der Anmeldung wird der Zugangscode für die Teilnahme an der Online-Vorstellung versendet.
Weitere Auskünfte erteilt Nora Zelikra bei der ESF-Geschäftsstelle im Landratsamt Esslingen.
https://www.landkreis-esslingen.de/esf