Amtsleiter

Amtsleiter Christian Sigler

Christian Sigler

Telefon 0711 3902-42450 oder -42638
Telefax 0711 3902-58935
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Schöllkopfstraße 120
in 73230 Kirchheim u. T. 

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 9 - 12 Uhr und Donnerstag 13:30 - 18 Uhr. Mittwochs geschlossen!


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Ukrainehilfe

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Hier finden Sie Informationen zu aufnahme-, leistungs- und aufenthaltsrechtlichen Fragen rund um die Ukraine.


Müssen sich Flüchtlinge aus der Ukraine registrieren?

Ukrainische Staatsangehörige mit einem biometrischen Pass können sich zunächst für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen visumsfrei im Bundesgebiet aufhalten. Der Aufenthalt kann von der Ausländerbehörde nochmals um 90 Tage verlängert werden.

Wichtig ist aber, dass sich alle Geflüchteten dennoch bei der Stadtverwaltung oder Gemeindeverwaltung und bei der örtlichen Ausländerbehörde persönlich melden, um eine Anlaufbescheinigung und/oder eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Für Flüchtlinge, die sich in einer Großen Kreisstadt aufhalten, ist die Stadtverwaltung zuständig. Wer sich in den anderen Städten/Gemeinden aufhält, wendet sich an das Amt für Migration und Fachkräfteeinwanderung.


Erhalten Flüchtlinge aus der Ukraine Sozialleistungen?

Flüchtlinge aus der Ukraine sind nach der Registrierung bei der örtlichen Ausländerbehörde bei Bedarf berechtigt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu erhalten. Nach der Registrierung kann der Antrag für AsylbLG-Leistungen persönlich über die Stadt oder die Gemeinde oder beim Amt für Integration und Flüchtlingsaufnahme gestellt werden.
 
Weitere Informationen finden Sie im Handout Antragstellung Asylbewerberleitungen Ukraine (142,3 KiB).
 
Ab Vorliegen der Fiktionsbescheinigung besteht Anspruch auf SGB II und SGB XII, Leistungen, Bürgergeld vom Jobcenter bzw. vom Sozialamt Landratsamt Esslingen Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.


Wie kann ich einen Antrag auf Bürgergeld stellen?

Ab 1.Juni 2022 haben erwerbsfähige Geflüchtete aus der Ukraine einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld).
Dafür brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis (nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes) oder eine sogenannte "Fiktionsbescheinigung" von der Ausländerbehörde. Sind Sie erwerbsfähig, so beraten die örtlichen Jobcenter dazu, ansonsten beraten die örtlichen Sozialämter.
 
Wie Sie einen Antrag stellen können, erfahren Sie im Informationsflyer des Jobcenter Landkreis Esslingen:

Angebote des Jobcenters Landkreis Esslingen  (448,3 KiB)
Інформація про послуги центру зайнятості для біженців з України (459 KiB) 
Erreichbarkeit des Jobcenters Landkreis Esslingen (331,4 KiB) 
Informationen und Hilfe zur Antragstellung (248 KiB) 
Jobcenter Fragen und Antworten (80 KiB)
Jobcenter: Ваші запитання, наші відповіді (155,6 KiB)


Gesundheitsschutz für Flüchtlinge aus der Ukraine

Flüchtlinge aus der Ukraine erhalten in der Regel auch ohne Asylantrag Zugang zu Asylbewerberleistungen - und damit auch zu Gesundheitsleistungen. Soweit ein Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gestellt wurde, wird ein hierfür notwendiger Krankenschein bei Bedarf quartalsweise vom Amt für Integration und Flüchtlingsaufnahme ausgestellt.

Weitere Informationen: FAQ zum Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung sowie Informationen der AOK


Was ist bei der Einreise mit Haustieren zu beachten?

Bei der Einreise von Haustieren aus der Ukraine gelten in der aktuellen Situation erleichterte veterinärrechtliche Bedingungen, da nur ein geringes Restrisiko zur Einschleppung der Tollwut besteht. Für die Einreise nach Deutschland bedeutet dies, dass Tierhalter mit ihren Haustieren bis auf Weiteres ohne Genehmigung aus der Ukraine einreisen können.


Die Veterinärbehörde des Zielorts soll dann den Gesundheitsstatus der Tiere bestimmen und ggf. die Kennzeichnung, Tollwut-Impfung oder Ausstellung eines Haustierausweises vornehmen. Gebühren entstehen nicht.
 
Die Einreisenden aus der Ukraine werden daher gebeten, sich mit dem Veterinäramt in Verbindung zu setzen: 
Landratsamt Esslingen, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Am Aussichtsturm 5, 73207 Plochingen
Telefon 0711 3902-41500
E-Mail

Wichtig: In den meisten kommunalen Unterkünften und bei vielen privaten Wohnungsangeboten sind keine Haustiere erlaubt.


Weitere Informationen

Mehr Informationen finden Sie beim Auswärtigen Amt und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.