Amtsleiter

Amtsleiter Christian Sigler

Christian Sigler

Telefon 0711 3902-42450 oder -42638
Telefax 0711 3902-58935
Kontakt

Schöllkopfstraße 120
in 73230 Kirchheim u. T. 

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 9 - 12 Uhr und Donnerstag 13:30 - 18 Uhr. Mittwochs geschlossen!


www.landkreis-esslingen.de/site/LRA-Esslingen-ROOT/get/params_E1845373111/15103184/Hoerbehindertenberatung_ES.pdf      Kontakt  

Unterbringung von Geflüchteten

Vorläufige Unterbringung

Der Landkreis Esslingen ist als untere Aufnahmebehörde nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz verpflichtet, die vom Land zugeteilten Personen aufzunehmen und in Gemeinschaftsunterkünften (GU) oder Wohnungen vorläufig unterzubringen. Die erforderlichen Unterkünfte werden vom Landkreis eingerichtet, verwaltet und betrieben.

Die vorläufige Unterbringung der Asylbewerber in den Gemeinschaftsunterkünften des Landkreis Esslingen ist zeitlich begrenzt auf maximal 24 Monate. Derzeit betreibt der Landkreis 36 Unterkünfte in verschiedenen Kommunen. Dem Landkreis stehen insgesamt Kapazitäten von über 3000 Plätzen zur Verfügung.

Ansprechpartner Flüchtlingsaufnahme

Ansprechpartner Gemeinschaftsunterkünfte:

Unterbringung, Aufnahme Asylbewerber, Zuweisung kommunale Anschlussunterbringung, Spätaussiedler
Sachgebietsleiterin Vera Morlok
Schöllkopfstraße 120 in 73230 Kirchheim u. T.
Telefon 0711 3902 42378
mobil: 0172 5340808
Fax 0711 3902 52378
E-Mail

Der Kreis Esslingen ist in zwei Regionalverwaltungen aufgeteilt:
Esslingen/Fildern: Regionalleiter Herr Makram Mahjoub
Kirchheim/Nürtingen: Regionalleiter Herr Stefan Elst
Die Zuständigkeiten entnehmen Sie der Übersicht:

Ansprechpartner der Gemeinschaftsunterkünfte (102,9 KiB)

Soziale Betreuung:

Für die soziale Betreuung in den Gemeinschaftsunterkünften des Landkreis Esslingen sind die Arbeiterwohlfahrt AWO, AWO (Organigramm) und der Malteser Hilfsdienst zuständig.Soziale Betreuung


Anschlussunterbringung

Asylbewerber sind verpflichtet, in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen. Diese Verpflichtung endet, wenn über den Asylantrag unanfechtbar entschieden wurde, z. B. mit Erteilung eines Aufenthaltstitels sowie spätestens 24 Monate nach Aufnahme. Nach Ende der Verpflichtung dürfen sich die Personen Privatwohnraum suchen. Für die Übernahme der Mietkosten gelten die Mietobergrenzen (65,3 KiB) im Landkreis Esslingen. Wenn keine Wohnung gefunden wird, werden sie den Städten und Gemeinden zugeteilt (Anschlussunterbringung). Die Zuteilung der Personen an die Städte und Gemeinden erfolgt nach dem Schlüssel, der sich aus dem Bevölkerungsanteil der Städte und Gemeinden im Landkreis errechnet.

Die Städte und Gemeinden bringen die Personen in eigenen Liegenschaften oder in hierfür angemieteten Wohnräumen unter.

Für die Anschlussunterbringung gibt es keine vorgeschriebenen Standards wie bei der vorläufigen Unterbringung durch den Landkreis. Zumutbar und angemessen ist die Unterbringung, wenn diese vergleichbar mit der Unterbringung von Obdachlosen ist.

Ansprechpartner kommunale Anschlussunterbringung

Zuweisungen kommunale Anschlussunterbringung:
 
Taoufik Ammar
Telefon 0711 3902-43532
Fax 0711 3902-53532
E-Mail 

Soziale Beratung in der Kommunalen Anschlussunterbringung:

Für die Beratung in der Anschlussunterbringung ist das flächendeckende Integrationsmanagement zuständig.