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Amtsleiter Edgar Maihöfer

Edgar Maihöfer

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Das ES
Fleischmannstr. 4
73728 Esslingen a.N.

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Telefon 0711 3902-42494
Telefax 0711 3902-52494

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VVS-Abbuchungsverfahren Deutschland-Ticket JugendBW

Die meisten Schülerinnen und Schüler im Landkreis fahren mit dem öffentlichen Nahverkehr zur Schule.

Seit dem 01.12.2023 wurde das JugendTicketBW durch das Deutschland-Ticket JugendBW abgelöst:

Mit der Einführung des Deutschland-Ticket JugendBW im Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS), ändert sich im Vergleich zum JugendTicketBW nichts, außer dass alle Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs mit dem neuen Angebot – wie es der Name schon sagt – den gesamten Nahverkehr im Bundesgebiet nutzen können.
Das Deutschland-Ticket JugendBW wird als reines Jahresabo angeboten. Das Angebot ist durch die erhebliche Subventionierung durch das Land und die Landkreise für die Kinder und Jugendlichen zu einem Preis von 473,04 Euro pro Jahr verfügbar. Bei monatlicher Abbuchung in 12 gleichen Raten sind 39,42 Euro zu zahlen (der Ferienmonat August ist damit nicht mehr kostenfrei). –Es erfolgt keine Bezuschussung weiterer ÖPNV- Fahrkarten durch den Landkreis.

Das Deutschland-Ticket JugendBW kann von den Eltern/Jugendlichen wie folgt bestellt werden:

  • Online auf vvs.de
  • Handyticket auf bahn.de/vvs oder im DB Navigator
  • Über „Abo-Sofort“ in DB-Reisezentren/SSB-Kundenzentren
  • Per Bestellschein

Für Kinder und Jugendliche, die das Deutschland-Ticket JugendBW nicht nutzen wollen oder für die sich ein Jahresabo nicht lohnt, gibt es im VVS alternative Ticketangebote. Diese werden allerdings nicht mehr vom Landkreis bezuschusst. Bitte informieren Sie sich direkt beim VVS über diese Ticketangebote.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des VVS unter:

https://www.vvs.de/jugendticketbw

Sie bezahlen für mehr als zwei Schulkinder das Jahresabo oder bei Ihnen liegt ein anderer Grund für einen möglichen Erlass der Kosten vor?

Eine Erstattung erfolgt dann - bei Vorliegen der Voraussetzungen - auf Antrag im Nachgang pro Schulhalbjahr bzw. am Schuljahresende (bitte nutzen Sie hierfür die Antragsvordrucke rechts im Downloadbereich). Die Rückerstattung muss bis spätestens 01.10. des Kalenderjahres, in dem das Schuljahr endet, beim Landratsamt oder beim Schulträger beantragt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.

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