Aufgabenträgerschaft nach dem ÖPNV-Gesetz
Der Landkreis Esslingen hat als Aufgabenträger nach dem ÖPNV-Gesetz die Zuständigkeit für den regionalen Busverkehr und die Stadtbahn. Die Aufgabenträgerschaft für die S-Bahn liegt beim Verband Region Stuttgart (VRS) und für den Regionalzugverkehr beim Land Baden-Württemberg.
Zusammen mit den Landkreisen Böblingen, Göppingen, Ludwigsburg, dem Rems-Murr-Kreis sowie der Landeshauptstadt Stuttgart bildet der Landkreis Esslingen das Verbundgebiet des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart (VVS). Im Verbundgebiet des VVS gibt es ein gemeinsames Tarifsystem für Zug, Stadtbahn und den Busverkehr, sodass für die Benutzung dieser Verkehrsmittel nur ein Fahrschein benötigt wird.