Pressesprecherin

Andrea Wangner (Fotonachweis: Moritz Karg)
Pressesprecherin

Andrea Wangner

Telefon 0711 3902-43832
Telefax 0711 3902-53832
Kontakt

Sekretariat
Telefon 0711 3902-42032, -42038
Telefax 0711 3902-58902
Kontakt


www.landkreis-esslingen.de/site/LRA-Esslingen-ROOT/get/params_E1845373111/15103184/Hoerbehindertenberatung_ES.pdf      Kontakt  

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beantragen

Angehörige von Pflegebedürftigen können sogenannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von 40 Euro beantragen. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Esslingen beraten zu diesem Thema und unterstützen bei der Antragstellung.

Pflegehilfsmittel erleichtern den Alltag von pflegebedürftigen Menschen, deren Angehörigen und unterstützen Pflegefachkräfte. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Pflege von Angehörigen oder Pflegefachkräften übernommen wird. Einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch haben alle Versicherten mit anerkanntem Pflegegrad gemäß § 40 SGB XI ohne zusätzliche finanzielle Zuzahlungspflicht. Die Pflegehilfsmittel können ohne ein ärztliches Rezept in Anspruch genommen werden.
 
Zu den Produkten, die regelmäßig in der häuslichen Pflege benötigt werden, zählen unter anderem Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen oder auch Desinfektionsmittel. Um den Zuschuss von der Pflegeversicherung zu erhalten ist es nötig, diesen zu beantragen. Bei der Beantragung kann der Pflegestützpunkt in der Nähe unterstützen.

Pflegebedürftige Menschen oder deren Angehörige können die Kostenübernahme bzw. -erstattung zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch bei der Pflegeversicherung beantragen. Die Vorlagen für die Anträge erhalten diese bei ihrer Pflegeversicherung. Die Pflegeversicherung prüft den Antrag. Nach der Genehmigung des Antrags durch die Pflegeversicherung können die Pflegehilfsmittel über verschiedene Anbieter bezogen werden. Hierbei gibt es die Möglichkeit, vor Ort zu bestellen zum Beispiel in Apotheken oder Sanitätshäusern. Es besteht auch die Möglichkeit, bei passenden Online-Dienstleistern die Produkte zum Versand zu bestellen.
 
Viele Anbieter rechnen auch direkt mit der Pflegeversicherung ab, wodurch die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch monatlich nach Hause geliefert bekommen. In der Regel wird ein Antrag auf die Kostenübernahme zügig bearbeitet und gilt, solange wie eine Pflegebedürftigkeit vorliegt.
 
Die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können ebenso bei einer privaten Pflegeversicherung per Rechnung zur Kostenerstattung eingereicht werden. Beratung erhalten privat Versicherte über die private Pflegeberatung Compass.
 
Weitere Information
Die Pflegestützpunkte im Landkreis (35,7 KiB) beraten zum Thema Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und unterstützen bei der Antragstellung