Amtsleiterin

Amtsleiterin Ziegler-Helmer

Christine Kenntner
Telefon 0711 3902-42650
Telefax 0711 3902-52650
Kontakt

Ansprechpartnerinnen

Judith Czipf       Tel: 0711 3902-44591
Laura Schreiner Tel: 0711 3902-44962

Kontakt


www.landkreis-esslingen.de/site/LRA-Esslingen-ROOT/get/params_E1845373111/15103184/Hoerbehindertenberatung_ES.pdf      Kontakt  

Schulbegleitung im Landkreis

Unsere Aufgaben

  • Anlauf- und Beratungsstelle für Schülerschaft, Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte sowie Fachkräfte der Eingliederungs- und Jugendhilfe
  • Verfahrenssteuerung und Vernetzung im fachlichen Kontext innerhalb des Landkreises
  • Qualitätsentwicklung und -sicherung
  • Beförderung und fachliche Weiterentwicklung von Poollösungen
  • Qualifizierungsangebote für Schulbegleitungen
  • Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit

Qualifizierungsangebote für Schulbegleitungen

  • Grundlagenqualifizierung für Schulbegleitungen
  • Themenabende

Ihr Anliegen

Die Fachberatung kann bei Fragen rund um das Thema Schulbegleitung kontaktiert werden.
Darunter können Fragen fallen wie:

  • Kommt für mein Kind, den Schüler, die Schülerin eine Schulbegleitung in Frage?
  • Wie und wo wird Schulbegleitung beantragt?
  • Wie gestaltet sich ein solches Verfahren?

AUFGABEN EINER SCHULBEGLEITUNG

Die Aufgaben einer Schulbegleitung sind abhängig vom individuellen Bedarf der Schülerin und des Schülers, der Situation in der Schule und der Angebotsform. Beispiele für solche Aufgaben sind:

  • Begleitung und Orientierungshilfe vor Ort
  • Hilfen für lebenspraktische Verrichtungen
  • Unterstützung bei Verwendung von behinderungsspezifischen Hilfsmitteln sowie von Arbeitsmaterialien
  • Hilfe bei der Kommunikation im Unterricht
  • Strukturierungshilfe für den Schulalltag sowie Unterstützung der Aufmerksamkeitsausrichtung
  • Prävention und Intervention bei Selbst- und Fremdgefährdung sowie provokativem Verhalten
  • Regelmäßige Reflexion und Abstimmung bspw. mit Lehrkräften, Erziehungsberechtigten, mit zuständiger Koordinationskraft sowie innerhalb des Schulbegleiter-Teams
  • Teilnahme am (halb-)jährlichen Hilfeplangespräch/Gesamtplanverfahren, einschließlich schriftlichem Vorbericht
  • Fortbildung und bedarfsorientierte (Fall-)Supervision

INTERESSIERT AN TÄTIGKEIT ALS SCHULBEGLEITUNG?

Schulbegleitung ist kein Ausbildungsberuf. Je nach Bedarf des Kindes / des Jugendlichen ist eine pädagogische Qualifikation nötig oder auch ein Quereinstieg möglich. Freude am Umgang mit Kindern und Jugendlichen, eine wertschätzende und selbstbewusste Haltung sind in jedem Fall Basis für Schulbegleitungen.

Sollten Sie Interesse an der Tätigkeit haben, dürfen Sie sich an die umsetzenden freien Träger im Landkreis wenden.

Schulbegleitung in Kooperation

In Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Jugend- und Eingliederungshilfe, wird die Schulbegleitung überwiegend umgesetzt durch:

  • Lebenshilfe Esslingen e. V.
  • Lebenshilfe Kirchheim e. V.
  • Leben inklusive e. V.
  • Kreisjugendring Esslingen e. V.
  • Stiftung Jugendhilfe aktiv/Theodor-Rothschild-Haus
  • Stiftung Tragwerk

Die Umsetzung kann auch durch weitere Leistungserbringer erfolgen.

Verfahren zur Gewährung einer Schulbegleitung

Unser Auftrag

Durch Unterzeichnung der UN-Behindertenkonvention hat sich Deutschland zu einem inklusiven Bildungssystem verpflichtet.

Für den schulischen Bereich bedeutet dies, dass allen Schülerinnen und Schülern der Zugang zu Bildung gewährt wird. Schulbegleitung agiert als ein Bestandteil inklusiver Schulbildung.

Die gesetzlichen Grundlagen für diese sind in den Sozialgesetzbüchern des SGB VIII und SGB IX geregelt.

Um allen Kindern den Schulbesuch zu ermöglichen, Stigmatisierung zu vermeiden und mehr Flexibilität bei Krankheitsfällen der Schulbegleitungen zu erreichen, kommen neben einer Einzelbetreuung vorrangig die gemeinsame Inanspruchnahme von Leistungen (Poollösungen) zum Einsatz.