Hilfe zur Familienplanung
Hilfe zur Familienplanung
Erhalten Sie in Form von ärztlicher Beratung, Untersuchung und Übernahme der Kosten der ärztlich verordneten empfängnisverhütenden Mittel. Bei versicherten Frauen übernimmt die Krankenkasse diese Kosten bis zur Vollendung des 22. Lebensjahres. Deshalb erhalten auch versicherte Frauen ab Beginn des 23. Lebensjahres diese Leistung vom Sozialamt.
Antrag auf Übernahme der Kosten von Verhütungsmitteln (360,1 KiB)