Amts- und gerichtsärztliche Begutachtungen
Der amtsärztliche Dienst des Gesundheitsamts übernimmt Aufgaben, wenn Untersuchungen und Gutachten im öffentlichen Interesse durchgeführt werden und unabhängige Gutachter gebraucht werden. Er begutachtet nur im Auftrag von Behörden und Gerichten.
Ärztliche Zeugnisse über die gesundheitliche Eignung vor einer Verbeamtung werden durch niedergelassene oder andere approbierte Ärzte ausgestellt. Eine Liste von Ärztinnen und Ärzten, die diese Untersuchung durchführen sowie weitere Informationsmaterialien finden Sie auf den Seiten des Landesgesundheitsamtes