Mietschuldenübernahme bei drohendem Wohnungsverlust
Aufgabe der Fachstelle für Mietschulden ist es, bei einem drohenden Verlust von Wohnraum aufgrund von Mietrückständen zu prüfen, ob durch die Übernahme der Mietschulden dieser Wohnraum längerfristig erhalten werden kann. Dabei muss es sich um einen erhaltenswerten Wohnraum handeln, der für den Mieter entsprechend seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bezahlbar ist.
Selbsthilfemöglichkeiten sind vom Mietschuldner vorrangig auszuschöpfen. Dabei kann es sich um einzusetzendes eigenes Einkommen und Vermögen handeln, Unterstützung durch Verwandte und Freunde, oder auch ein Tilgungsarrangement mit dem Vermieter über eine zumutbare Ratenzahlung.
Werden Mietschulden übernommen, erfolgt dies in den meisten Fällen als Darlehen.
Die Fachstelle ist für die Bearbeitung von Anträgen auf Mietschuldenübernahmen zentral für den gesamten Landkreis zuständig einschließlich der Mietschuldner, die Arbeitslosengeld II beziehen.
Die Antragstellung erfolgt über das Bürgermeisteramt der Wohngemeinde.
Über erhobene Räumungsklagen wegen rückständiger Mieten wird die Fachstelle als Träger der Sozialhilfe und der Grundsicherung für Arbeitssuchende durch das Amtsgericht informiert.
Antrag auf Übernahme von Miet- und Energieschulden (673,3 KiB) **)
Informationsblatt zum Antrag auf Übernahme von Miet- und Energieschulden (234,4 KiB)
Flyer - Sie haben Mietschulden (170,7 KiB)