Amtsleiterin

Amtsleiterin Regina Lutz

Regina Lutz

Telefon 0711 3902-48310
Telefax 0711 3902-58031
Kontakt

Kontaktpersonen der einzelnen Aufgabengebiete

sind hier genannt....

Servicezeiten:

Montag, Dienstag, Freitag 8 - 12 Uhr
Donnerstag 8 - 12 und 13 - 18 Uhr
Mittwoch geschlossen !

Zur Abgabe von Unterlagen ist unser Service im Eingangsbereich zusätzlich für Sie geöffnet:

Montag, Dienstag 13 - 15 Uhr
Mittwoch 08 - 12 und 13 - 15 Uhr


www.landkreis-esslingen.de/site/LRA-Esslingen-ROOT/get/params_E1845373111/15103184/Hoerbehindertenberatung_ES.pdf      Kontakt  

Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

erhalten Sie, falls Ihr Einkommen und Vermögen für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreicht

Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten Menschen, die dauerhaft nicht erwerbsfähig sind
Grundsicherung erhalten Personen, die über 65 Jahre alt oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind

Wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selbst sicherstellen können und zumindest teilweise erwerbsfähig sind, ist das Jobcenter Esslingen der richtige Ansprechpartner für Sie

Leistungen

Die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind gleich hoch und setzen sich folgendermaßen zusammen:

  • Regelsätze für die Haushaltsangehörigen - z. B. für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Haushaltsenergie
  • Mehrbedarfe - z. B. bei Schwangerschaft, Behinderung, für krankheitsbedingte kostenaufwändige Ernährung
  • Kosten für Unterkunft und Heizung
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, wenn Sie krankenversichert sind
  • in Einzelfällen weitere einmalige Leistungen - z. B. Erstausstattungen für Neugeborene, Erstausstattung für Wohnung und Bekleidung, Klassenfahrten

Voraussetzungen

Ihr Einkommen und Vermögen reicht für den Lebensunterhalt nicht aus.

Vermögen von mehr als 10.000,00 € ist einzusetzen (z. B. Sparguthaben, Bausparverträge, Lebensversicherungen - auch innerhalb der letzten 10 Jahre verschenkte Vermögenswerte). Bei Ehepaaren und Kindern im Haushalt erhöht sich dieser Betrag. Ihr selbst bewohntes Haus bzw. Wohnung dürfen Sie behalten, wenn es angemessen ist.

Ihr gesamtes Einkommen haben Sie einzusetzen, d. h. das Einkommen - z. B. Erwerbseinkommen, Renten, Kindergeld, Unterhalt - vermindert die oben angegebene Leistung.

Bürgergeld

Informationen und die Änderungen welche durch das Bürgergeldgesetz zum 01.01.2023 in Kraft getreten sind, können Sie folgenden Seiten entnehmen

Anträge, Merkblätter