Amtsleiter

Amtseiter Blank

Stephan Blank

Standort seit 17.03.2022: Röntgenstraße 16 - 18, 73730 Esslingen

Telefon 0711 3902-42405
Telefax 0711 3902-52405
Kontakt

Ansprechpartner Baurecht

.....in den Städten/Gemeinden (152,4 KiB)

Ansprechpartner digitaler Bauantrag

Philipp Zink
Telefon 0711 3902-41137
E-Mail

Ansprechpartner Wohnraumförderung

Tamara Unger
Telefon 0711 3902-42626
E-Mail

Ansprechpartner Denkmalschutz

Lisa Kleinschmidt
Telefon 0711 3902-41127
E-Mail


www.landkreis-esslingen.de/site/LRA-Esslingen-ROOT/get/params_E1845373111/15103184/Hoerbehindertenberatung_ES.pdf      Kontakt  

Baurecht/ Denkmalschutz/ Wohnraumförderung

Baurecht:

Das Landratsamt ist Untere Baurechtsbehörde für 32 der insgesamt 44 Städte und Gemeinden des Landkreises. Die Städte Esslingen a. N., Filderstadt, Kirchheim u. T. (auch für Dettingen u. T. und Notzingen), Leinfelden-Echterdingen, Ostfildern, Nürtingen, Wernau und Plochingen (im Gemeindeverwaltungsverband mit Altbach und Deizisau) haben eigene Baurechtszuständigkeit.

Digitaler Bauantrag

Seit dem 01.03.2024 sind Bauanträge im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Esslingen online über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW) zu stellen. Digitaler Bauantrag!. Hierfür ist eine Anmeldung über Ihr BundID-Konto oder Ihr Mein Unternehmenskonto erforderlich. Bauanträge und Bauvorlagen sind elektronisch in Textform in archivfähigem Portable Document Format (pdf/A) zu übermitteln (§ 3 Abs. 2 S. 1 LBOVVO) Der hierbei einzuhaltende Standard lautet "PDF/A-1a". Andere Dateiformate sind nicht zulässig. Die Dateien dürfen nicht gegen Bearbeitung gesperrt sein.

Da wir die Anträge in den Verfahrensarten Teilbaugenehmigung und Abgeschlossenheitsbescheinigung bisher noch nicht vollständig digital bearbeiten können, ist in diesen Fällen weiterhin eine Antragsstellung in Papierform notwendig. Bitte senden Sie die Antragsunterlagen in mindestens zweifacher Ausfertigung per Post an die Untere Baurechtsbehörde des Landkreises

Für die Anmeldung mit ihrem BundID-Konto wird ein Vertrauensniveau von „substanziell“ oder „hoch“ benötigt. Das bedeutet, dass entweder das Identifikationsmittel „ELSTER-Zertifikat“ (substanziell) oder „Online-Ausweis“ (hoch) für die Erstellung Ihres Kontos benötigt wird. Ein Konto mit dem Identifikationsmittel „Benutzername & Passwort“ reicht für die Einreichung des digitalen Bauantrags nicht aus.

Nähere Informationen zur Erstellung des BundID-Kontos sowie den verschiedenen Vertrauensniveaus finden Sie unter Kontoerstellung BundID-Konto. Die für den Online-Ausweis benötigte AusweisApp finden Sie unter Ausweis-App. Das ELSTER-Zertifikat können Sie unter Kontoerstellung ELSTER beantragen.

Für die Anmeldung in Ihrem Mein Unternehmenskonto benötigen Sie ebenfalls ein ELSTER-Zertifikat. Ihr Konto können Sie unter Kontoerstellung Mein Unternehmenskonto erstellen.

Unter Formulare und Merkblätter finden Sie weitere Informationen zur Antragstellung und zur erforderlichen Identifizierung über Bund ID und Mein Unternehmenskonto.

Weitere Informationen zum BundID-Konto finden Sie unter BundID-Konto FAQ. Bitte wenden Sie sich bei Problemen mit dem BundID-Konto an das Service Team der BundID unter BundID-Konto Kontakt.

Weitere Informationen zur Ausweis-App finden Sie unter Ausweis-App FAQ. Bei Problemen mit der Ausweis-App wenden Sie sich bitte direkt an Ausweis-App Hilfe und Support.

Weitere Informationen zum ELSTER-Zertifikat finden Sie unter ELSTER FAQ. Bei Problemen mit Ihrem ELSTER-Zertifikat wenden Sie sich bitte direkt an ELSTER Kontakt.

Weitere Informationen zum Mein Unternehmenskonto finden Sie unter Mein Unternehmenskonto FAQ. Bei Problemen mit Ihrem Mein Unternehmenskonto wenden Sie sich bitte an Mein Unternehmenskonto Kontakt.

Vorübergehend ist die Untere Baurechtsbehörde für die Bearbeitung Ihres Antrags noch auf Planunterlagen in Papierform angewiesen. Bitte senden Sie die Planvorlagen parallel zur digitalen Antragstellung in dreifacher Ausfertigung per Post an die Untere Baurechtsbehörde des Landkreises.


Zentrale Aufgaben

Digitale Beantragung flugrechtlicher Genehmigungen beim Regierungspräsidium Stuttgart
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die Onlinedienste zur Anzeige des Baubeginns genehmigungspflichtiger Luftfahrthindernisse und die Genehmigung zur Errichtung von Luftfahrthindernissen beantragen online genommen.
Zu erreichen sind die Onlinedienste hier.

Denkmalschutz:

Ausführliche Informationen erhalten Sie durch Klick auf diesen Link.....

Wohnraumförderung:

Ausführliche Informationen erhalten Sie durch Klick auf diesen Link.....