Eingriffe im Grundwasser
Grundwasserschutz bei Planungen und Baumaßnahmen
Für Baumaßnahmen im Grundwasser ist in der Regel eine wasserrechtliche Erlaubnis (§§ 8, 9, 10, 13 und 18 Wasserhaushaltsgesetz) erforderlich. Diese bestimmt die zum Schutz des Grundwassers erforderlichen Maßnahmen. mehr...
Bohranzeige und Erdaufschlüsse
Erdaufschlüsse (Bohrungen, Schürfgruben, Baugruben, Abgrabungen, Pfahlgründungen usw.) müssen beim Landratsamt Esslingen angezeigt werden, wenn sie tiefer als 10 m in den Boden eindringen oder auf die Bewegung, die Höhe oder die Beschaffenheit des Grundwassers einwirken können § 43 (1) Wassergesetz für Baden-Württemberg und § 49 Wasserhaushaltsgesetz. Falls bei Erdaufschlüssen oder Bohrungen unerwartet Grundwasser angetroffen wird, sind die Arbeiten einzustellen, und das Landratsamt Esslingen ist umgehend zu informieren.mehr