Umgang mit Niederschlagswasser:
Der Umgang mit Niederschlagwasser ist in § 55 Abs.2 des Wasserhaushaltsgesetz geregelt.
"Niederschlagswasser soll ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne
Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen."
Das Land BW verfolgt seit einigen Jahren mit den Elementen von modifizierten Entwässerungsverfahren(z.B. Minimierung der Versiegelung, dezentrale Versickerung, Gründächer, Regenwassernutzung und getrennte Ableitung von nicht behandlungsbedürftigem Niederschlagswasser) das Ziel, Niederschlagswasser „in der Flächen zu halten“. Damit werden nachstehende Ziele verfolgt:
- die Kanalisation und Kläranlage hydraulisch zu entlasten
- die punktförmige hydraulische Belastungen für die Fließgewässer durch Retention zu vermindern
- die lokale Grundwasserneubildung zu erhöhen
- den Oberflächenabfluss aus Siedlungen zu reduzieren
- das Stadtklima und Wohnumfeld durch einen erhöhten Anteil an Verdunstung zu verbessern
- den kommunalen Haushalten Kosten zu sparen und nicht zuletzt
- eine möglichst natürliche Bodenfunktion zu erhalten und wiederherzustellen
Weitere Informationen zu Befestigungsmöglichkeiten, Gestaltung der Flächen usw. sind im Leitfaden Naturvertägliche Regenwasserbewirtschaftung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zu finden.