Amtsleiterin

Amtsleiterin Regina Lutz

Regina Lutz

Telefon 0711 3902-48310
Telefax 0711 3902-58031
Kontakt

Kontaktpersonen der einzelnen Aufgabengebiete

sind hier genannt....

Servicezeiten:

Montag, Dienstag, Freitag 8 - 12 Uhr
Donnerstag 8 - 12 und 13 - 18 Uhr
Mittwoch geschlossen !

Zur Abgabe von Unterlagen ist unser Service im Eingangsbereich zusätzlich für Sie geöffnet:

Montag, Dienstag 13 - 15 Uhr
Mittwoch 08 - 12 und 13 - 15 Uhr


www.landkreis-esslingen.de/site/LRA-Esslingen-ROOT/get/params_E1845373111/15103184/Hoerbehindertenberatung_ES.pdf      Kontakt  

Beratungsangebot für Privatpersonen bei Überschuldung

Ziel und Aufgabe der Schuldnerberatung ist es, Menschen zu unterstützen, die ihre bestehende oder drohende Überschuldung nicht mehr aus eigener Kraft bewältigen können. Gemeinsam mit dem betroffenen Bürger werden Lösungen gesucht und Entschuldungsmaßnahmen erarbeitet. Ferner werden Wege aufgezeigt, mit den vorhandenen Schulden zu leben, ohne in der gesamten Existenz bedroht zu sein.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren bietet überschuldeten Privatpersonen die Möglichkeit für einen Neuanfang und gibt Hoffnung auf ein Leben ohne Schulden. Die Schuldnerberatung ist bescheinigende Stelle für das Insolvenzgericht.

Die Schuldnerberatung ist unentgeltlich und vertraulich. Sie wird Einzelpersonen und Familien angeboten. Die Beratung überschuldeter Selbstständiger wird im Rahmen der Existenzsicherung angeboten. Eine Unternehmensberatung erfolgt nicht.  

Leistungsangebot der Schuldnerberatung

  • Überprüfung der finanziellen Situation des Schuldners
  • Forderungsprüfung
  • Feststellung von Einsparpotential um Ausgaben zu verringern
  • Inanspruchnahme in Betracht kommender Sozialleistungen
  • Unterstützung bei der Erstellung eines Haushaltsplanes
  • Erarbeitung angemessener Schuldentilgungspläne
  • Verhandlung mit Gläubigers um Stundungen, Ratenzahlungen und Vergleiche zu vereinbaren
  • Mitteilung an Gläubiger über Zahlungsunfähigkeit und Unpfändbarkeit
  • Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsversuches
  • Bescheinigung über das Scheitern eines außergerichtlichen Einigungsversuches für das Insolvenzgericht 
  • Vorbereitung und Unterstützung bei der Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens
  • Informationsveranstaltungen zum Verbraucherinsolvenzverfahren
  • Schulungen und Vorträge zum Themenbereich Überschuldung
  • Begleitende Unterstützung für überschuldete Haushalte durch Volunteers (ehrenamtliche Mitarbeiter)

Schuldnerberatung ist angezeigt

  • wenn nach Abzug der festen Kosten nicht mehr genügend Geld für den Lebensunterhalt verbleibt
  • wenn Mietrückstände entstanden sind
  • wenn Rechnungen und Raten nicht mehr bezahlt werden können
  • wenn Lohn-, Gehalts- oder Kontopfändungen bestehen
  • wenn sich der Gerichtsvollzieher ankündigt
  • wenn der Arbeitsplatz wegen der Schulden gefährdet ist

Es muss die Bereitschaft bestehen, die finanziellen Verhältnisse offenzulegen und aktiv mitzuarbeiten.