Jugendhilfeplanung, Weiteres...
Jugendhilfeplanung ist eine gesetzliche Aufgabe des Landkreises als öffentlicher Träger der Jugendhilfe (§ 80 SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz). Ihre Aufgabe ist es, Angebote für Kinder, Jugendliche und Eltern zu schaffen, die sie in ihrer Lebensführung und Lebensbewältigung unterstützen (Bildung, Betreuung, Erziehung). Diese Angebote sollen nach den Bedarfen und Bedürfnissen passgenau, hilfreich und wirkungsvoll sein.
Die Jugendhilfeplanung macht Bestands- und Bedarfserhebungen, konzipiert entsprechende Hilfeangebote und entwickelt sie nach aktuellem Bedarf weiter. Sie bezieht die Betroffenen und freien Träger dabei ein. Sie evaluiert die Hilfsangebote und kümmert sich um Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung.
Ziel ist ein wirkungsvolles Hilfe- und Unterstützungsnetz für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern im Landkreis Esslingen in enger Kooperation zwischen öffentlichem und freien Jugendhilfeträgern und weiteren Kooperationspartnern (Schule, Medizin, u.a.).
Jugendhilfeplanung wird im Landkreis Esslingen geleistet in enger Abstimmung und Zusammenwirken in den Fachämtern:
- Amt Soziale Dienste und Psychologische Beratung – Amt 34
- Kreisjugendamt – Amt 32
mit der Fachberatung für Kindertagesbetreuung/Kindertagespflege und dem Kreisjugendreferat