Eingliederungshilfe
Dieses Sachgebiet ist zuständig für die Gewährung von Eingliederungshilfen, welche geeignet sind, Menschen mit einer Behinderung die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.
Dies kann erfolgen:
- in Kindergärten und Schulen
- beim Wohnen
- im Arbeitsleben
- in der Freizeit
Individuelle Hilfeplanung für Menschen mit psychischer Erkrankung bzw. seelischer Behinderung
Formulare und Merkblätter
Links für weitere Informationen:
- Ministerium für Soziales und
Integration Baden-Württemberg - Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation in Baden-Württemberg
- Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg
- Integrationsfachdienste in Baden-Württemberg IFD-BW. Zuständig für Vermittlung und Beratung von schwerbehinderten Menschen, Ansprechpartner für Arbeitgeber und Betriebe, Begleitung am Arbeitsplatz
- Kurzzeitplätze für erwachsene Menschen mit geistiger, körperlicher und/oder mehrfacher Behinderung (110,9 KB)