Schwerbehindertenausweise
Feststellung der Behinderung
Unsere Aufgabe ist es
- den Grad der Behinderung (GdB) und
- die gesundheitlichen Merkmale (= Merkzeichen: G, aG, B, H, Bl, Gl, RF, TBI)
für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen festzustellen und ab einem GdB von 50 einen Schwerbehindertenausweis, ggf. mit Beiblatt (für ein KfZ oder für die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs), auszustellen.
Die Feststellung erfolgt nach versorgungsmedizinischen Grundsätzen der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)
Links für weitere Informationen
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales / Teilhabe behinderter Menschen
- Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
- Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen bei der Agentur für Arbeit
- Altersrente für Menschen mit Behinderung
- Behinderung und Beruf
- Parkerleichterungen "blauer Parkausweis"
- Parkerleichterungen "orangefarbener Parkausweis"
- Rundfunkbeitragsermäßigung
Blindenhilfe nach dem Blindenhilfegesetz und § 72 SGB XII
Links für weitere Informationen
Fahrdienst für Menschen mit erheblicher Mobilitätseinschränkung (Mobilitätshilfe)
Link für weitere Informationen